2. Projektfinanzierung organisieren

Die aktuellen Möglichkeiten zur Finanzierung innovativer Projekte sind vielfältig und für den Einsteiger schwer überschaubar. Wir von evermind recherchieren für Sie täglich nach aktuellen Bundes- und Landesprogrammen in Deutschland.

Prinzipiell unterscheiden wir als Innovationsagentur zwei verschiedene Arten von Förderung.

Die erste Variante ist die Wirtschaftsförderung von Unternehmen. Hier können Unternehmen Zuschüsse, Darlehen und Bürgschaften zur Finanzierung von innovativen Projekten z.B. für Digitalisierung, Standorterweiterung, Investitionen in Personal und Technik erhalten.
Weitere Informationen zu einigen Wirtschaftsförderungsprogrammen finden Sie hier.

Die zweite Förderung betrifft die Forschungsförderung. Hier können die Erforschung und die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen gefördert werden. Die hier geforderte Innovationshöhe muss dabei über den Stand der Technik hinaus gehen. Wir haben für Sie an dieser Stelle einige Programme zusammengestellt.

Die Innovationsagentur

Netzwerk – Telemedizin

Logo Netzwerk TelemedizinDas Netzwerk „Technischen Lösungen für die telemedizinische Diagnose und Behandlung“ (Telemedizin) ist ein ZIM-Kooperationsnetzwerk, das ab dem 5. August 2021 von der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH genehmigt wurde.

Das erstmalig internationale Netzwerk besteht aus 12 Partnern aus Deutschland und Österreich und widmet sich der Entwicklung, Erprobung und Markteinführung von technischen Lösungen und Komponenten, die die telemedizinische Diagnose und Behandlung unterstützen und die insbesondere eine realitätsnahe, digitale Kommunikation und Interaktion mit dem Patienten ermöglichen.

Weiterhin sind Projekte im Bereich der gesundheitsorientierten Sensorik /Akustik im häuslichen Umfeld, der patientenzentrierten Datenverarbeitung und -aufbereitung durch KI sowie der gehörlosen barrierefreien Telemedizinischen Behandlung in Arbeit.

Die erste Phase vom Netzwerk läuft bis Januar 2023.

Netzwerkpartner:

escos automation GmbH
Guttenberger und Partner GmbH
Tecont GmbH Leipzig
brain-SCC GmbH
Mogic GmbH
World In Sign EU GmbH
ZTM Bad Kissingen GmbH
Redlink GmbH, Österrich
Solgenium OG, Österreich
AdFidem GmbH, Österreich
Martin-Luther-Universität Halle
Universität Leipzig

Ansprechpartner:

Dr. Gerd Arnold, Leiter F&E Abteilung
+49 341 253966-28, ga[at]evermind.de

Annett Schumann, Netzwerkmanagerin
+49 341 253966-43, as[at]evermind.de

Mehr erfahren unter: www.telemedizin.tech

Netzwerk – AuLoRa

AuLoRa-Netzwerk

Das Netzwerk „Autonome Logistik im ländlichen Raum“ (AuLoRa) ist ein ZIM-Kooperationsnetzwerk, das am 1. April 2020 von der VDI/VDE genehmigt wurde.

Primärer Anwendungsfall ist der Dorfladen, ausgebaut als lokaler Logistikknoten in der Post- und Paketzustellung auf der letzten Meile. Ein autonomes Logistiksystem kann mehr als nur Paketzustellung: Es kann lokale Waren-, Energie- und Stoffströme auf vielfältige Weise kostengünstiger und effizienter machen.

Beispiele:

  • Landwirtschaft: ein Schwarm autonomer Fahrzeuge transportiert die frische Milch direkt in die Molkerei
  • Gasnetz: Gasflaschen oder Hackschnitzel können regelmäßig geliefert werden und so einen Netzanschluss ersetzen
  • Stromnetz: Solaranlagen könnten Batterien aufladen, die als Energiecontainer zum Kunden bzw. zum Netzanschluss gefahren werden und somit das Stromnetz entlasten
  • Müllabfuhr: ein Schwarm autonomer Fahrzeuge tauscht die Tonnen aus; große Müllfahrzeuge müssen keine langen Strecken abfahren

Weitere Anwendungsfälle im Bereich lokale Waren-, Stoff- und Energieströme sollen im Netzwerk erarbeitet werden.

Mehr erfahren unter: www.autonome-logistik.land

Markteinführung innovativer Produkte

Was wird gefördert

Projekte zur Markteinführung von neuen oder weiterentwickelten Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren, die auf Innovation beruhen.

Wer wird gefördert

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Das Wichtigste im Überblick

  • Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, max. 100.000 EUR u. a. für:
    • Schutz eigener FuE-Ergebnisse, wie Erlangung von Schutzrechten sowie erstmalige Normierung und  Zertifizierungen
    • Erwerb von Instrumenten und Ausrüstungen,  Sachausgaben sowie Fremdleistungen bei Erstellung einer Nullserie bzw. eines Serienmusters
    • Erwerb externer Marketing-, Vertriebs- und  Designleistungen bzw. Personalausgaben eines Marketing-, Vertriebs- und Designassistenten (max. 50.000 EUR)
    • Ausgaben für produktbezogenes Werbematerial bis max. 50.000 EUR
  • junge, kleine Unternehmen (5 Jahre nach Gründung) erhalten bis zu 75 % (max. 80 % mit Bonusförderung) der förderfähigen Ausgaben bis max. 150.000 EUR
  • Bonusförderung von 10 % bei Tarifgebundenheit bzw. tarifgleicherVergütung
Zuschuss sichern.
Jetzt bis zu 0 %



 Bei Interesse an einer Beratung können Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren.

Steuerliche Forschungszulage – Forschungsförderung

Seit dem 01. Januar 2020 ist von der Bundesregierung das Gesetz für die steuerliche Forschungsförderung verabschiedet worden und damit in Kraft getreten.

Das Gesetz soll die Forschung in Deutschland erleichtern und steuerlich begünstigen.

Spannend an dem Programm ist die Möglichkeit rückwirkend ab 01.01.2020 Zuschüsse für bereits erbrachte Forschungsleistungen zu erhalten. Hierbei werden sowohl eigenbetriebliche Forschungsleistungen als auch Auftragsforschung oder Eigenleistungen von Einzelunternehmern anerkannt. Eine weitere Besonderheit ist die allgemeine Gültigkeit des Programmes für alle Wirtschaftsunternehmen mit Sitz in Deutschlandunabhängig von deren Größe. Damit können sowohl Einzelunternehmer als auch Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern von dieser Regelung profitieren.

Folgende Konditionen sind aktuell gültig:

  • Rückwirkende Förderung von Personalkosten der eigenbetrieblichen Forschung
    Fördersatz 25% der Kosten als Zuschuss oder als steuerliche Rückerstattung
  • Rückwirkende Förderung von Forschungsaufträgen an Dritte
    Bis zu 60% der Ausgaben für Forschungsaufträge sind mit einer Quote von 25% förderfähig
  • Insgesamt bis zu 4 Mio EUR pro Unternehmen an Kosten*

*Corona-Update: Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die maximale jährliche Bemessungsgrundlage für die förderfähige Aufwendungen, die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Juli 2026 entstanden sind, von 2 auf 4 Mio. Euro erhöht.

Die Forschungszulage muss bei dem jeweils zuständigen Finanzamt beantragt werden. Wenn das Unternehmen in dem beantragten Zeitraum Gewinne erwirtschaftet hat wirkt die Forschungszulage gewinnmindernd. Hat die Firma Verluste erwirtschaftet, wird die Zulage als Steuererstattung ausgezahlt.

Die Forschungszulage wird in zwei Schritten beantragt. Im ersten Schritt muss von antragstellenden Unternehmen eine Bescheinigung bei einer externen Stelle beantragt werden. Von dieser Stelle wird für das Finanzamt bindend die Bescheinigung erstellt, ob eine Forschungsaktivität die notwendigen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt.

Im zweiten Schritt wird dann beim Finanzamt ein Antrag auf Forschungszulage erstellt. Das Finanzamt setzt dann die Höhe der Zulage fest und verrechnet diese mit der anfallenden Steuerschuld. Ergibt sich ein positiver Saldo für das Unternehmen wird der Betrag ausgezahlt.

Forschungszulage sichern.
Jetzt bis zu 0 %

 

Prüfen Sie hier mit unserem Quickcheck, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzung für eine steuerliche Forschungsförderung erfüllt.

 Bei Interesse an einer Beratung können Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren.

Mittelstandsförderung

Die Programme der Sächsischen Aufbaubank für die Mittelstandsförderung sind für alle Unternehmensphasen geeignet. Von der Gründung und der Finanzierung des Unternehmens über die Wachstumsinvestition bis hin zur Digitalisierung und auch für die Unternehmensnachfolge stehen entsprechende Förderprogramme zur Verfügung. Aufgrund der Vielzahl an Programmen müssen wir speziell bei diesen Angeboten individuell auf Ihr Vorhaben und Ihr Unternehmen eingehen. Einige der Förderprogramme bauen aufeinander auf und andere lassen sich mit weiteren Programmen kombinieren. Die meisten Angebote sind De-Minimis pflichtig. Aufgrund dessen müssen alle bereits beantragten und bewilligten Förderungen in der Erstberatung erfasst werden.

Aktueller Hinweis:
In der Regel werden bei diesen Programmen Landesmittel- mit EU Mitteln kombiniert. Aufgrund der aktuell auslaufenden EU Förderperiode können nur noch bis Ende 2020 Anträge für den Förderzeitraum bis Ende 2022 gestellt werden. Ab 2021 werden neue Förderprogramme aufgelegt bzw. die Quoten und Bedingungen der bestehenden Förderprogramme neu festgelegt. Mehr dazu lesen auf sab.sachsen.de

Bei Interesse an einer Beratung können Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren.

Personalförderung

Die Förderung von Personal ist ein zentrales Anliegen diverser Förderprogramme. Hauptsächlich wird die Neueinstellung von Personal in innovativen Bereichen gefördert. Es gibt aber auch Programme auf Ebene der Bundesländer, die bestehendes Personal fördern. Auf Bundesebene bietet das GRW Programm eine zusätzliche Möglichkeit neben der Förderung von Investitionen auch Personal beliebiger Qualifikation zu unterstützen. Dazu ist eine Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte Voraussetzung. Die Agentur für Arbeit fördert außerdem seit mehreren Jahren mit dem Eingliederungszuschuss (EGZ) die Einstellung von Mitarbeitern mit noch nicht ausreichender Qualifikation währen der Einarbeitung.

Bei Interesse an einer Beratung können Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren.

 

Investitionsförderung (GRW)

Mit der „GRW“-Förderung unterstützen Bund und Länder Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismus) sowie von Forschungseinrichtungen, die dauerhaft Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze schaffen oder diese sichern.

Mit der Förderung sollen Investitionsanreize gegeben werden, um die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken.

Außerdem werden Unternehmen bei der Investition in digitale Produktions- und Arbeitsprozesse sowie exportorientierte Unternehmen unterstützt und damit im Wettbewerb gestärkt.

Wer wird gefördert

Antragsberechtigt für die Förderung sind:

  • kleine, mittlere und große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte (Branchenausschlüsse beachten!) sowie gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
  • Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten und Unternehmen deren Gesellschafter zu mehr als 50 % Banken, Versicherungen, Bund, Land oder Kommunen sind.

Was wird gefördert

Förderfähige Investitionsvorhaben bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind:

  • Errichtungsinvestitionen
  • Erweiterungsinvestitionen
  • Diversifizierung der Produktion in vorher nicht hergestellter Produkte
  • Grundlegende Änderung des Produktionsprozesses
  • Erwerb von unmittelbar mit der Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, sofern die Betriebsstätte geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre.

Bei großen Unternehmen:

  • Errichtungsinvestition
  • Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte
  • Erwerb von unmittelbar mit der Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, sofern die Betriebsstätte geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre.
  • Erstinvestition zur Diversifizierung durch Hinzunahme neuer Produkte oder neuer Prozessinnovationen

Folgende Fakten müssen gegeben sein:

  • es müssen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder bestehende gesichert werden
  • Sitz/Betriebsstätte des Unternehmens in Deutschland
  • Primäreffekt (auf Dauer nicht unwesentliche Erhöhung des Gesamteinkommens eines Wirtschaftsraums)
  • Erfüllen des Arbeitsplatzkriteriums (mind. 10 % mehr Dauerarbeitsplätze nach Abschluss des Investitionsvorhabens) oder Erfüllen des Abschreibungskriteriums (Investitionsbetrag übersteigt mind. 50 % der durchschnittlichen Abschreibung der letzten drei Jahre)
  • Bei Errichtungsinvestitionen oder dem Erwerb einer stillgelegten/von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte gelten Abschreibungs- und Beschäftigtenkriterium als erfüllt.
  • mind. 25 % subventionsfreier Eigenbeitrag zur Finanzierung (bei mind. 10 % Eigenmitteln)
  • Bindung von fünf Jahren nach Abschluss des Vorhabens an Arbeitsplatzziele und Verbleib der geförderten Wirtschaftsgüter
  • Durchfinanzierungsbestätigung der Hausbank

Förderfähig sind (sachkapitalbezogen oder lohnkostenbezogen):

  • die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des zum Vorhaben zählenden Sachanlagevermögens und Wirtschaftsgüter
  • Anschaffungskosten von immateriellen Wirtschaftsgütern, soweit diese aktiviert werden und abschreibungsfähig sind; bei großen Unternehmen nur bis zu einer Höhe von 50 %
  • gemietete oder geleaste Wirtschaftsgüter, wenn sie beim Leasingnehmer aktiviert werden
  • im Falle einer Übernahme die Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens bis zur Höhe des Marktpreises
  • Lohnkosten, die für neu eingestellte Personen (Dauerarbeitsplatz) während eines Zeitraums von zwei Jahren anfallen.
    Es gelten besondere Kriterien -> Jahresbruttolohnsumme mind. 35.000 € (einschl. Arbeitgeberanteil gesetzlicher Sozialabgaben) ausgehend von einer Vollzeitstelle, förderfähige Jahresbruttolohnsumme max. 70.000 €; Arbeitsplätze müssen entweder mit überdurchschnittliche Qualifikationsanforderung, hohe Wertschöpfung haben oder in einem Bereich mit besonders hohem techn. Innovationspotenzial sein.

Nicht gefördert werden:

  • Grundstückerwerbskosten
  • Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen
  • Anschaffungskosten für Fahrzeuge
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter (Ausnahme bei Bedrohung durch eine Stilllegung oder KMU in der Gründungsphase)
  • geringwertige Wirtschaftsgüter, wenn sie im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden
  • Investitionen in nicht betriebsnotwendige Einrichtungen (z. B. Betriebswohnungen)
  • Bauzeitzinsen
  • gemietete und geleaste Wirtschaftsgüter, sofern kein Kauf beabsichtigt ist
  • Wirtschaftsgüter mit Sale-and-Rent-back-Vertrag oder Sale-and-lease-back-Vertrag
  • Investitionen in Energieerzeugungslangen, für die ein Vergütungsanspruch besteht

Art, Umfang und Höhe

Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben gewährt. Dabei kann zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnausgabenbezogenen Zuschuss gewählt werden.

Die Zuschusshöhe ist für jedes Bundesland verschieden. Bitte entnehmen Sie nachfolgender Tabelle die maximale Förderung für Ihr Bundesland:

  • Bayern: 45%
  • Berlin: 30%
  • Brandenburg: 45%
  • Bremen: 30%
  • Hessen: 35%
  • Mecklenburg Vorpommern: 45%
  • Niedersachsen: 35%
  • Nordrhein Westfalen: 35%
  • Rheinland Pfalz: 35%
  • Saarland: 30%
  • Sachsen Anhalt: 40%
  • Sachsen: 45%
  • Thüringen: 40%
  • Schleswig-Holstein: 35%

Nicht nur die Zuschusshöhe, sondern auch einzelne Förderaspekte weichen von Bundesland zu Bundesland ab. Daher helfen wir Ihnen gern weiter, ob Ihr Projekt/Vorhaben förderfähig ist.

Bei Interesse an einer Beratung können Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren.

go-digital

Das Förderprogramm go-digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen – service- und kundengerecht, effizient und sicher.

Mit seinen drei Modulen „Digitalisierte Geschäftsprozesse”, „Digitale Markterschließung” und „IT-Sicherheit” unterstützt Sie das Förderprogramm go-digital nicht nur bei der Optimierung von Prozessen und der Erschließung zusätzlicher Marktanteile durch Digitalisierung, sondern finanziert auch Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten schützen.

Die Innovationsagentur evermind wurde vom BMWi als Beratungsunternehmen für alle drei Module autorisiert und kann Sie bei der Suche nach individuellen Lösungen für Ihren Online-Handel, die Digitalisierung Ihres Geschäftsalltags und den steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung unterstützen. Wir übernehmen auch die Antragstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen.

In unserem neuen Video erklärt Ihnen Christoph Klemm die Vorteile vom Program go-digital für Sie: Video go-digital – Digitalisierung mit Zuschuss vom BUND

Auf diese Weise profitieren KMU von einer passgenauen Beratung, die sich an ihren konkreten Bedürfnissen orientiert. Die Beratungsleistungen und die konkrete Umsetzung von abgestimmten Maßnahmen folgen diesen drei Modulen:

Modul Digitalisierte Geschäftsprozesse
  • Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.
  • Je nach Wissens-, Erfahrungs- und Umsetzungsstand innerhalb des Unternehmens sind bspw. folgende Beratungs- und Umsetzungsleistungen möglich: Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren
  • Ziel: Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren
Modul Digitale Markterschließung
  • Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
  • Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz, gegebenenfalls eines eigenen Web-Shops
  • Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen sowie Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
  • nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren
  • Ziel: Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings
Modul IT-Sicherheit
  • Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
  • Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen
  • Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität; selbständiger Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen

Finanzieller Umfang

Wie hoch ist die Förderung?

Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen werden mit einer Förderquote von 50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro gefördert. Als Begünstigte zahlen Sie nur einen Eigenanteil an das Beratungsunternehmen. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten.

  • Zunächst muss ein Hauptmodul mit mindestens 51 % des Förderschwerpunktes gewählt werden.
  • Im Hauptmodul sind bis zu 20 Beratertage förderfähig, einschließlich
    • bis zu vier Beratertage für eine Potenzialanalyse und Grobkonzeptionierung
    • bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte in der Umsetzungsphase
    • sowie zwei Beratertage für IT-Sicherheit*
      [* Sollte als Hauptmodul „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ oder „Digitale Markterschließung“ gewählt werden, so sind zwingend zwei Beratertage für IT-Sicherheit (Förderkriterien nach Modul IT-Sicherheit) durchzuführen. Hierfür kann bei Bedarf ein sachverständiger Dritter einbezogen werden.]
  • Bei Bedarf kann eine zusätzliche Beratungsleistung in einem oder in beiden Nebenmodul(en) mit insgesamt bis zu zehn Beratertagen gefördert werden. Diese Zusatzberatung muss in der Vorhabenbeschreibung eingeplant und im Verwendungsnachweis nachgewiesen werden.
  • Im Falle einer Kombination von Hauptmodul und Nebenmodul(en) sind maximal 30 Beratertage förderfähig.

Bei Interesse an einer Beratung können Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren.

Digital Jetzt

Um mittelständischen Betrieben die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, bietet das Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ finanzielle Zuschüsse, um entsprechende Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen – einschließlich Handwerksbetriebe und freie Berufe – anzuregen. Zuschüsse gibt es bei:

  • Investitionen in digitale Technologien
  • Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen.

Wer die Förderung beantragen kann

  • Mittelständische Unternehmen
  • aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)
  • mit 3 bis 499 Beschäftigten,
  • die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.

Diese Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen

Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Dieser

  • beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben
  • erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen
  • zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen
  • stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.

Außerdem:

  • Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.
  • Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
  • Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
  • Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2.

Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen, gelten für alle bis zum 30.06.2021 eingehenden Anträge höhere Förderquoten. Danach, ab dem 01.07.2021, gelten die ursprünglich vorgesehenen Förderquoten (Werte in Klammern).

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 (40) %
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 (35) %
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 (30) %.

Somit erhalten kleinere Unternehmen einen etwas höheren prozentualen Zuschuss.

Laufzeit der Förderung

Das Antragsstellungstool wurde am 7. September 2020 freigeschaltet. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.

Bei Interesse an einer Beratung können Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren.

go-Inno

GO-INNO ist eine bundesweite Förderung von externen Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen.

Der Förderbereich umfasst die Beratung von KMU auf unterschiedlichen Ebenen – von Informationsangeboten zu Fördermöglichkeiten von Bund, Ländern und der europäischen Kommission, über Unterstützung für konkrete Produkt- und Verfahrensinnovationen bis hin zu Serviceleistungen für Netzwerke und Cluster.

Mit den BMWi-Innovationsgutscheinen werden externe Beratungsleistungen in kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks gefördert.

Das Beratungsmodell von go-Inno –von der Potenzialanalyse bis zur Marktreife der Innovation

Mit go-Inno werden externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen gefördert. Leistungen dürfen nur durch autorisierte Beratungsunternehmen erbracht werden. Die Innovationsagentur evermind wurde vom BMWi für das Programm go-Inno autorisiert.

Leistungsstufe 1: Potenzialanalyse
  • Stärken-Schwächen-Profil des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Innovationsprojekt
  • Vorprüfung der Marktfähigkeit des Innovationsvorhabens
  • voraussichtlichen Kapazitätsbedarf bei Erstellung eines Realisierungskonzeptes
  • Finanzierungsplan aufstellen, öffentliche Förderprogramme einbeziehen
  • Abschätzung der Erfolgsaussichten
Leistungsstufe 2: Realisierungskonzept und/oder Projektmanagement

Nach einer Potenzialanalyse können sich Vertiefungsberatungen anschließen. Sind dem Beratungsunternehmen das zu beratende Unternehmen und das geplante Innovationsvorhaben bereits bekannt, so können die Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes und / oder das Projektmanagement ohne vorherige Durchführung einer Potenzialanalyse erfolgen.

Das Realisierungskonzept
  • Technologiebewertung auf der Grundlage von Markteinschätzungen und Marktanalysen
  • Ermittlung eines geeigneten externen Technologiegebers,
  • Erarbeitung des Realisierungskonzeptes
  • Kooperationsanbahnung zwischen zu beratendem Unternehmen und gegebenenfalls externem Technologiegeber
  • Einbeziehung öffentlicher Förderprogramme zur Finanzierung des Innovationsvorhabens
  • Begleitung des Unternehmens bei erforderlichen Gesprächen insbesondere mit Banken oder Venture-Capital-Gesellschaften
Das Projektmanagement
  • Kooperationsmanagement zwischen externen Technologiegebern und dem Unternehmen
  • externes Management der Projektdurchführung
  • administrative Serviceleistungen (Projektcontrolling)
  • Bewertung der Ergebnisse des Innovationsprojektes und Schlussfolgerungen

Bei Interesse an einer Beratung können Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren.

Themenübersicht
Christoph Klemm
Geschäftsführer

Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch mit mir unter: