Netzwerk – BIM

Ein Dutzend Partner beschäftigen sich im BIM – Kompetenz- und Technologiezentrum bereits mit Fragestellungen zu technischen Grenzen, Anforderungen an die Infrastruktur, BIM-relevanten Gesetzen und Normen, zukünftigen Geschäftsmodellen und weiterem mehr.

Vision
Planungs-, Ausführungs- und Betriebsprozesse im Bauwesen sind durch eine Vielzahl von Akteuren mit unterschiedlichen Vorgehens- und Objektmodellen gekennzeichnet. Die Vision des Building Information Modelling ist, die Planungs-, Ausführungs- und Betriebsprozesse im Bauwesen durchgängig mittels digitaler Bauwerksmodelle zu gestalten.
Building Information Modeling (BIM) ist eine Methode zur Beschreibung und Ausführung der im kompletten Lebenszyklus von Gebäuden zu verarbeitenden Informationen und damit verbundenen Prozesse. Sie umfasst die gesamte Wertschöpfungskette von der Planung und Ausführung über das Facility Management im Rahmen der Bewirtschaftung und Instandhaltung bis hin zur Modernisierung und dem Rückbau.

Kooperation
Das Netzwerk unterstützt den Wissenstransfer und den fachlichen Austausch zwischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Kommunen und bildet damit eine Plattform zur Initiierung und Durchführung von gemeinsamen Projekten. Problemfelder und Lösungsansätze werden analysiert, strukturiert und daraus eine ganzheitliche Forschungskonzeption abgeleitet.

Zu den ersten zentralen Fragestellungen sind bereits Projektkonsortien gebildet. Diese werden in einer nächsten Phase eigenständige Forschungs- und Entwicklungsprojekte initiieren. Im Rahmen des „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand“ (ZIM) wird auch das BIM-Kompetenz- und Technologiezentrum als Vorhaben im Bereich Anwenderforschung und Kooperationsnetzwerke gefördert.

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BAFA Beratung

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Das Netzwerk „Autonome Logistik im ländlichen Raum“ (AuLoRa) ist ein ZIM-Kooperationsnetzwerk, das am 1. April 2020 von der VDI/VDE genehmigt wurde. Primärer Anwendungsfall ist der

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Steuerliche Forschungszulage – Forschungsförderung

Das am 01.01.2020 in Kraft getretene Gesetz für die steuerliche Forschungsförderung ermöglicht es allen forschenden Unternehmen mit Sitz in Deutschland rückwirkend Zuschüsse für bereits erbrachte Forschungs- und Entwicklungsleistungen zu beantragen. Dabei können bis zu 2 Mio EUR an Personalaufwendungen oder Leistungen an Dritte mit einem Fördersatz von 25% bezuschusst werden.

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Christoph Klemm
Geschäftsführer

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