2.1 Förderung Wirtschaft allgemein

Für Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU) gibt es eine Vielzahl von Angeboten zur Wirtschaftsförderung. Innerhalb dieser Kategorie wird unterschieden in Personal-, Investitions- und allgemeine Wirtschaftsförderung. Neben einigen bundesweiten Programmen wie die GRW Förderung gibt es in fast jedem Bundesland individuelle Angebote durch die entsprechenden Förderbanken.

Die Innovationsagentur

Markteinführung innovativer Produkte

Was wird gefördert

Projekte zur Markteinführung von neuen oder weiterentwickelten Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren, die auf Innovation beruhen.

Wer wird gefördert

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Das Wichtigste im Überblick

  • Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, max. 100.000 EUR u. a. für:
    • Schutz eigener FuE-Ergebnisse, wie Erlangung von Schutzrechten sowie erstmalige Normierung und  Zertifizierungen
    • Erwerb von Instrumenten und Ausrüstungen,  Sachausgaben sowie Fremdleistungen bei Erstellung einer Nullserie bzw. eines Serienmusters
    • Erwerb externer Marketing-, Vertriebs- und  Designleistungen bzw. Personalausgaben eines Marketing-, Vertriebs- und Designassistenten (max. 50.000 EUR)
    • Ausgaben für produktbezogenes Werbematerial bis max. 50.000 EUR
  • junge, kleine Unternehmen (5 Jahre nach Gründung) erhalten bis zu 75 % (max. 80 % mit Bonusförderung) der förderfähigen Ausgaben bis max. 150.000 EUR
  • Bonusförderung von 10 % bei Tarifgebundenheit bzw. tarifgleicherVergütung
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Mittelstandsförderung

Die Programme der Sächsischen Aufbaubank für die Mittelstandsförderung sind für alle Unternehmensphasen geeignet. Von der Gründung und der Finanzierung des Unternehmens über die Wachstumsinvestition bis hin zur Digitalisierung und auch für die Unternehmensnachfolge stehen entsprechende Förderprogramme zur Verfügung. Aufgrund der Vielzahl an Programmen müssen wir speziell bei diesen Angeboten individuell auf Ihr Vorhaben und Ihr Unternehmen eingehen. Einige der Förderprogramme bauen aufeinander auf und andere lassen sich mit weiteren Programmen kombinieren. Die meisten Angebote sind De-Minimis pflichtig. Aufgrund dessen müssen alle bereits beantragten und bewilligten Förderungen in der Erstberatung erfasst werden.

Aktueller Hinweis:
In der Regel werden bei diesen Programmen Landesmittel- mit EU Mitteln kombiniert. Aufgrund der aktuell auslaufenden EU Förderperiode können nur noch bis Ende 2020 Anträge für den Förderzeitraum bis Ende 2022 gestellt werden. Ab 2021 werden neue Förderprogramme aufgelegt bzw. die Quoten und Bedingungen der bestehenden Förderprogramme neu festgelegt. Mehr dazu lesen auf sab.sachsen.de

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Personalförderung

Die Förderung von Personal ist ein zentrales Anliegen diverser Förderprogramme. Hauptsächlich wird die Neueinstellung von Personal in innovativen Bereichen gefördert. Es gibt aber auch Programme auf Ebene der Bundesländer, die bestehendes Personal fördern. Auf Bundesebene bietet das GRW Programm eine zusätzliche Möglichkeit neben der Förderung von Investitionen auch Personal beliebiger Qualifikation zu unterstützen. Dazu ist eine Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte Voraussetzung. Die Agentur für Arbeit fördert außerdem seit mehreren Jahren mit dem Eingliederungszuschuss (EGZ) die Einstellung von Mitarbeitern mit noch nicht ausreichender Qualifikation währen der Einarbeitung.

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Investitionsförderung (GRW)

Mit der „GRW“-Förderung unterstützen Bund und Länder Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismus) sowie von Forschungseinrichtungen, die dauerhaft Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze schaffen oder diese sichern.

Mit der Förderung sollen Investitionsanreize gegeben werden, um die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken.

Außerdem werden Unternehmen bei der Investition in digitale Produktions- und Arbeitsprozesse sowie exportorientierte Unternehmen unterstützt und damit im Wettbewerb gestärkt.

Wer wird gefördert

Antragsberechtigt für die Förderung sind:

  • kleine, mittlere und große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte (Branchenausschlüsse beachten!) sowie gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
  • Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten und Unternehmen deren Gesellschafter zu mehr als 50 % Banken, Versicherungen, Bund, Land oder Kommunen sind.

Was wird gefördert

Förderfähige Investitionsvorhaben bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind:

  • Errichtungsinvestitionen
  • Erweiterungsinvestitionen
  • Diversifizierung der Produktion in vorher nicht hergestellter Produkte
  • Grundlegende Änderung des Produktionsprozesses
  • Erwerb von unmittelbar mit der Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, sofern die Betriebsstätte geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre.

Bei großen Unternehmen:

  • Errichtungsinvestition
  • Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte
  • Erwerb von unmittelbar mit der Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, sofern die Betriebsstätte geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre.
  • Erstinvestition zur Diversifizierung durch Hinzunahme neuer Produkte oder neuer Prozessinnovationen

Folgende Fakten müssen gegeben sein:

  • es müssen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder bestehende gesichert werden
  • Sitz/Betriebsstätte des Unternehmens in Deutschland
  • Primäreffekt (auf Dauer nicht unwesentliche Erhöhung des Gesamteinkommens eines Wirtschaftsraums)
  • Erfüllen des Arbeitsplatzkriteriums (mind. 10 % mehr Dauerarbeitsplätze nach Abschluss des Investitionsvorhabens) oder Erfüllen des Abschreibungskriteriums (Investitionsbetrag übersteigt mind. 50 % der durchschnittlichen Abschreibung der letzten drei Jahre)
  • Bei Errichtungsinvestitionen oder dem Erwerb einer stillgelegten/von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte gelten Abschreibungs- und Beschäftigtenkriterium als erfüllt.
  • mind. 25 % subventionsfreier Eigenbeitrag zur Finanzierung (bei mind. 10 % Eigenmitteln)
  • Bindung von fünf Jahren nach Abschluss des Vorhabens an Arbeitsplatzziele und Verbleib der geförderten Wirtschaftsgüter
  • Durchfinanzierungsbestätigung der Hausbank

Förderfähig sind (sachkapitalbezogen oder lohnkostenbezogen):

  • die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des zum Vorhaben zählenden Sachanlagevermögens und Wirtschaftsgüter
  • Anschaffungskosten von immateriellen Wirtschaftsgütern, soweit diese aktiviert werden und abschreibungsfähig sind; bei großen Unternehmen nur bis zu einer Höhe von 50 %
  • gemietete oder geleaste Wirtschaftsgüter, wenn sie beim Leasingnehmer aktiviert werden
  • im Falle einer Übernahme die Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens bis zur Höhe des Marktpreises
  • Lohnkosten, die für neu eingestellte Personen (Dauerarbeitsplatz) während eines Zeitraums von zwei Jahren anfallen.
    Es gelten besondere Kriterien -> Jahresbruttolohnsumme mind. 35.000 € (einschl. Arbeitgeberanteil gesetzlicher Sozialabgaben) ausgehend von einer Vollzeitstelle, förderfähige Jahresbruttolohnsumme max. 70.000 €; Arbeitsplätze müssen entweder mit überdurchschnittliche Qualifikationsanforderung, hohe Wertschöpfung haben oder in einem Bereich mit besonders hohem techn. Innovationspotenzial sein.

Nicht gefördert werden:

  • Grundstückerwerbskosten
  • Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen
  • Anschaffungskosten für Fahrzeuge
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter (Ausnahme bei Bedrohung durch eine Stilllegung oder KMU in der Gründungsphase)
  • geringwertige Wirtschaftsgüter, wenn sie im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden
  • Investitionen in nicht betriebsnotwendige Einrichtungen (z. B. Betriebswohnungen)
  • Bauzeitzinsen
  • gemietete und geleaste Wirtschaftsgüter, sofern kein Kauf beabsichtigt ist
  • Wirtschaftsgüter mit Sale-and-Rent-back-Vertrag oder Sale-and-lease-back-Vertrag
  • Investitionen in Energieerzeugungslangen, für die ein Vergütungsanspruch besteht

Art, Umfang und Höhe

Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben gewährt. Dabei kann zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnausgabenbezogenen Zuschuss gewählt werden.

Die Zuschusshöhe ist für jedes Bundesland verschieden. Bitte entnehmen Sie nachfolgender Tabelle die maximale Förderung für Ihr Bundesland:

  • Bayern: 45%
  • Berlin: 30%
  • Brandenburg: 45%
  • Bremen: 30%
  • Hessen: 35%
  • Mecklenburg Vorpommern: 45%
  • Niedersachsen: 35%
  • Nordrhein Westfalen: 35%
  • Rheinland Pfalz: 35%
  • Saarland: 30%
  • Sachsen Anhalt: 40%
  • Sachsen: 45%
  • Thüringen: 40%
  • Schleswig-Holstein: 35%

Nicht nur die Zuschusshöhe, sondern auch einzelne Förderaspekte weichen von Bundesland zu Bundesland ab. Daher helfen wir Ihnen gern weiter, ob Ihr Projekt/Vorhaben förderfähig ist.

Bei Interesse an einer Beratung können Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren.

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Christoph Klemm
Geschäftsführer

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