Als Innovationsagentur bieten wir Ihnen auf Wunsch auch eine Förderung unserer eigenen Beratungsleistungen an. Dazu eignet sich das Förderprogramm der BAFA für die Innovationsberatung und die evermind hat offiziell gelistete Berater bei der BAFA.
Wie leicht Sie das Programm BAFA nutzen können, erklärt Ihnen Gerd Neudert im Video: https://www.youtube.com/watch?v=5INvJTJPhvQ
Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden: allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Dazu gehören auch die Identifikation möglicher Fördermittel und Zuschüsse.
Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen. Die Beratungstage müssen nicht aufeinanderfolgen. Die Berichterstellung sowie die Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen.
Diese Begrenzung gilt nicht für Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Hier kann die Maßnahme über den gesamten Förderzeitraum (maximal 6 Monate) durchgeführt und abgerechnet werden.
Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) pro Beratungsschwerpunkt mehrere Anträge auf Förderung stellen. Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert werden.
Die genaue Förderhöhe für Ihr Unternehmen finden Sie auf der Website der BAFA: www.bafa.de
Bei Interesse an einer Beratung können Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren.