Unternehmen in Schwierigkeiten

Da bei Förderprogrammen Steuermittel verwendet werden können keine Unternehmen gefördert werden die unmittelbar vor der Insolvenz stehen oder ohne staatliche Förderung keine Zukungsperspektive mehr aufweisen.

Ein Unternehmen befindet nach Maßgabe der EU Richtline in Schwierigkeiten, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

a) Im Falle von Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals (inkl. aller Agios) ist infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen. Dies ist der Fall, wenn sich nach Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen (und allen sonstigen Elementen, die im Allgemeinen den Eigenmitteln des Unternehmen zugerechnet werden) ein negativer kumulativer Betrag ergibt, der mehr als der Hälfte des gezeichneten Stammkapitals entspricht.

b) Im Falle von Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften1 : Mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen.

c) Das Unternehmen ist Gegenstand eines lnsolvenzverfahrens oder erfüllt die im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines lnsolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger.

d) Das Unternehmen hat eine Rettungsbeihilfe erhalten und der Kredit wurde noch nicht zurückgezahlt oder die Garantie ist noch nicht erloschen bzw. das Unternehmen hat eine Umstrukturierungsbeihilfe erhalten und unterliegt immer noch einem Umstrukturierungsplan.2

e) Zusätzlich bei Unternehmen, die kein KMU sind: In den vergangenen beiden Jahren lag  der buchwertbasierte Verschuldungsgrad über 7,5 und  das Verhältnis von EBITDA zu den Zinsaufwendungen unter 1,0.

Besonderheit für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Ein KMU wird in den ersten drei Jahren nach Aufnahme seiner Geschäftstätigkeit nur dann als Unternehmen in Schwierigkeiten eingestuft, wenn es die Voraussetzungen unter 2 c) erfüllt.

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Christoph Klemm
Geschäftsführer

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