Netzwerk – AuLoRa

AuLoRa-Netzwerk

Das Netzwerk „Autonome Logistik im ländlichen Raum“ (AuLoRa) ist ein ZIM-Kooperationsnetzwerk, das am 1. April 2020 von der VDI/VDE genehmigt wurde.

Primärer Anwendungsfall ist der Dorfladen, ausgebaut als lokaler Logistikknoten in der Post- und Paketzustellung auf der letzten Meile. Ein autonomes Logistiksystem kann mehr als nur Paketzustellung: Es kann lokale Waren-, Energie- und Stoffströme auf vielfältige Weise kostengünstiger und effizienter machen.

Beispiele:

  • Landwirtschaft: ein Schwarm autonomer Fahrzeuge transportiert die frische Milch direkt in die Molkerei
  • Gasnetz: Gasflaschen oder Hackschnitzel können regelmäßig geliefert werden und so einen Netzanschluss ersetzen
  • Stromnetz: Solaranlagen könnten Batterien aufladen, die als Energiecontainer zum Kunden bzw. zum Netzanschluss gefahren werden und somit das Stromnetz entlasten
  • Müllabfuhr: ein Schwarm autonomer Fahrzeuge tauscht die Tonnen aus; große Müllfahrzeuge müssen keine langen Strecken abfahren

Weitere Anwendungsfälle im Bereich lokale Waren-, Stoff- und Energieströme sollen im Netzwerk erarbeitet werden.

Mehr erfahren unter: www.autonome-logistik.land

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Netzwerk – MAREN

Der Netzwerkansatz beinhaltet einen grundlegenden Paradigmenwechsel von zentralen, streng hierarchischen Regelungskonzepten hin zu dezentralen, verteilten Regelungsansätzen in Energiesystemen. Dem entsprechend werden künftig insbesondere Energieerzeuger und Verbraucher weitgehend autonom entsprechend den Anforderungen an die  Stabilität  des Gesamtsystems agieren. Die bisherigen zentralen Akteure werden dann ggf. noch temporäre Eingriffe zur Sicherung der Systemstabilität vornehmen. Damit kann auch bei einem deutlich höheren Anteil dezentraler, volatiler Akteure eine robuste, stabile und wirtschaftliche Energieversorgung realisiert werden. 

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Netzwerk – BIM

Ziele des BIM-Kompetenz- und Technologiezentrums sind u.a. eine praktische wie praktikable Umsetzung und nachhaltige Anwendung des Building Information Modeling. Die Einbeziehung betroffener Stakeholder ermöglicht das Identifizieren von offenen Punkten im Immobilienlebenszyklus sowie das schnelle Auffinden von Synergiepotentialen.

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Steuerliche Forschungszulage – Forschungsförderung

Das am 01.01.2020 in Kraft getretene Gesetz für die steuerliche Forschungsförderung ermöglicht es allen forschenden Unternehmen mit Sitz in Deutschland rückwirkend Zuschüsse für bereits erbrachte Forschungs- und Entwicklungsleistungen zu beantragen. Dabei können bis zu 2 Mio EUR an Personalaufwendungen oder Leistungen an Dritte mit einem Fördersatz von 25% bezuschusst werden.

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Christoph Klemm
Geschäftsführer

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