Verwendungsnachweis

Nach Abschluss eines Fördermittelprojektes muss ein sogenannter Verwendungsnachweis erstellt werden. Dieser unterteilt sich meist in einen zahlenmäßigen Verwendungsnachweis in dem die geplanten und tatsächlich realisierten Ausgaben aufgelistet werden sowie einen Sachbericht. Im Sachbericht werden die durchgeführten Maßnahmen und die erreichten Ziele beschrieben.

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De Minimis Regelung

Einige Förderprogramme unterliegen der De Minimis Regelung. Dies bedeutet, dass Zuschüsse und Darlehen aus diesen Programmen eine Summe insgesamt nicht übersteigen dürfen. Aktuell sind dies

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Partnerunternehmen

Partneruntehmen sind Unternehmen, die allein oder gemeinsam mit einem oder mehreren verbundenen Unternehmen einen Anteil von 25 % bis einschließlich 50 % des Kapitals oder

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Subventionswert

De Minimis Beihilfen können in verschiedener Form gewährt werden. Aktuell gibt es nichtrückzahlbare Zuschüsse, Darlehen oder Bürgschaften. Bei Zuschüssen ist der Zuschussbetrag identisch mit dem

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Christoph Klemm
Geschäftsführer

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