Subventionswert

De Minimis Beihilfen können in verschiedener Form gewährt werden. Aktuell gibt es nichtrückzahlbare Zuschüsse, Darlehen oder Bürgschaften. Bei Zuschüssen ist der Zuschussbetrag identisch mit dem Subventionswert. Bei Darlehen oder Bürgschaften wird der Subventionswert durch den entsprechenden Fördermittelgeber festgelegt.

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Verwendungsnachweis

Nach Abschluss eines Fördermittelprojektes muss ein sogenannter Verwendungsnachweis erstellt werden. Dieser unterteilt sich meist in einen zahlenmäßigen Verwendungsnachweis in dem die geplanten und tatsächlich realisierten

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Partnerunternehmen

Partneruntehmen sind Unternehmen, die allein oder gemeinsam mit einem oder mehreren verbundenen Unternehmen einen Anteil von 25 % bis einschließlich 50 % des Kapitals oder

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Projektträger

In der Regel werden die Fördermittel nicht direkt durch ein Ministerium oder die EU ausgezahlt, sondern es wird ein sogenannter Projektträger bestellt. Diesem obliegt die

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Christoph Klemm
Geschäftsführer

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