Der typische Ablauf einer Förderung ist wie folgt. Durch ein Ministerium wird ein Fördermittelprogramm aufgelegt. Dafür wird eine Förderrichtline erarbeitet und im Anschluss ein Projektträger bestellt. Die Fördermittelanträge können dann direkt an den Projektträger gestellt werden. Es gibt verschiedene Verfahren zur Bewertung und Bewilligung der Fördermittel. Eine Möglichkeit ist ein Wettbewerbsverfahren. Hier werden alle Anträge bis zu einem Stichtag gesammelt und die besten Anträge dann bewilligt. Bei anderen Programmen ist eine laufende Antragsstellung möglich. Diese Anträge werden dann nach der Förderrichtlinie geprüft und wenn alle Bedingungen eingehalten wurden und entsprechendes Budget vorhanden ist wird der Antrag bewilligt.
Unternehmen in Schwierigkeiten
Da bei Förderprogrammen Steuermittel verwendet werden können keine Unternehmen gefördert werden die unmittelbar vor der Insolvenz stehen oder ohne staatliche Förderung keine Zukungsperspektive mehr aufweisen.