Viele Förderprogramme von Bund, Land oder EU sind für KMU (Klein- und Mittelständische Unternehmen) konzipiert. Für die Einstufung als KMU wird meist die EU KMU Definition angewendet. Dort sind KMUs Unternehmen die im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr folgende Kriterien erfüllen:
- Umsatz – maximal 50 Millionen EUR
- Bilanzsumme – maximal 43 Millionen EUR
- Mitarbeiter – maximal 249 (VZÄ – Vollzeitäquivalente)
In der KMU Erklärung müssen die Unternehmen in einem Formular diese Werte für die vergangenen Geschäftsjahre angeben. Wichtig ist hierbei noch, dass auch verbundene Unternehmen oder Partnerunternehmen teilweise in die Bewertungssumme mit einfließen.
Je nach Beteiligungshöhe werden die Umsätze dieser Unternehmen nur anteilig hinzugerechnet.
Weitere Infos dazu finden Sie hier: https://www.foerderinfo.bund.de/de/kmu-definition-der-europaeischen-kommission-972.php