De Minimis Regelung

Einige Förderprogramme unterliegen der De Minimis Regelung. Dies bedeutet, dass Zuschüsse und Darlehen aus diesen Programmen eine Summe insgesamt nicht übersteigen dürfen. Aktuell sind dies 200.000 EUR Subventionswert in den vergangenen drei Kalenderjahren. Bei einer Beantragung von neuen Fördermittelprojekten müssen die bisher erhaltenen Subventionswerte in der De Minimis Erklärung angegeben werden. Wenn ein Förderprogramm De Minimis pflichtig ist, erhält das Unternehmen nach Abschluss der Massnahme einen sogenannten De Minimis Bescheid. Dieser muss unbedingt aufbewahrt werden, um einen Überblick über die bisher erhaltenen De Minimis Förderungen zu gewährleisten.

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Subventionswert

De Minimis Beihilfen können in verschiedener Form gewährt werden. Aktuell gibt es nichtrückzahlbare Zuschüsse, Darlehen oder Bürgschaften. Bei Zuschüssen ist der Zuschussbetrag identisch mit dem

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Förderquote

Bei einer öffentlichen Förderung werden meist anteilige Zuschüsse zu den entstehenden Kosten gezahlt. Diese Anteile heißen im Fachjargon die Förderquote und betragen zwischen 25% und

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Ablauf der Förderung

Der typische Ablauf einer Förderung ist wie folgt. Durch ein Ministerium wird ein Fördermittelprogramm aufgelegt. Dafür wird eine Förderrichtline erarbeitet und im Anschluss ein Projektträger

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Christoph Klemm
Geschäftsführer

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