De Minimis Regelung

Einige Förderprogramme unterliegen der De Minimis Regelung. Dies bedeutet, dass Zuschüsse und Darlehen aus diesen Programmen eine Summe insgesamt nicht übersteigen dürfen. Aktuell sind dies 200.000 EUR Subventionswert in den vergangenen drei Kalenderjahren. Bei einer Beantragung von neuen Fördermittelprojekten müssen die bisher erhaltenen Subventionswerte in der De Minimis Erklärung angegeben werden. Wenn ein Förderprogramm De Minimis pflichtig ist, erhält das Unternehmen nach Abschluss der Massnahme einen sogenannten De Minimis Bescheid. Dieser muss unbedingt aufbewahrt werden, um einen Überblick über die bisher erhaltenen De Minimis Förderungen zu gewährleisten.

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Christoph Klemm
Geschäftsführer

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