Vorfristiger Maßnahmebeginn

Der wichtigste Punkt bei jedem Fördermittelprojekt! Es darf in der Regel nicht mit der beantragten Fördermaßnahme begonnen werden bevor die Bewilligungs des Projektes durch den Fördermittelgeber bzw. den Projektträger erfolgt ist. Bei einzelnen Programmen ist eine Eingangsbestätigung des Antrages ausreichend. Wird trotzdem mit der Maßnahme begonnen besteht das Risiko einer kompletten Rückforderung der Zuschüsse oder Darlehen, auch im Nachhinein.

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Ablauf der Förderung

Der typische Ablauf einer Förderung ist wie folgt. Durch ein Ministerium wird ein Fördermittelprogramm aufgelegt. Dafür wird eine Förderrichtline erarbeitet und im Anschluss ein Projektträger

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Projektträger

In der Regel werden die Fördermittel nicht direkt durch ein Ministerium oder die EU ausgezahlt, sondern es wird ein sogenannter Projektträger bestellt. Diesem obliegt die

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Subventionswert

De Minimis Beihilfen können in verschiedener Form gewährt werden. Aktuell gibt es nichtrückzahlbare Zuschüsse, Darlehen oder Bürgschaften. Bei Zuschüssen ist der Zuschussbetrag identisch mit dem

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Christoph Klemm
Geschäftsführer

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