Der wichtigste Punkt bei jedem Fördermittelprojekt! Es darf in der Regel nicht mit der beantragten Fördermaßnahme begonnen werden bevor die Bewilligungs des Projektes durch den Fördermittelgeber bzw. den Projektträger erfolgt ist. Bei einzelnen Programmen ist eine Eingangsbestätigung des Antrages ausreichend. Wird trotzdem mit der Maßnahme begonnen besteht das Risiko einer kompletten Rückforderung der Zuschüsse oder Darlehen, auch im Nachhinein.
Unternehmen in Schwierigkeiten
Da bei Förderprogrammen Steuermittel verwendet werden können keine Unternehmen gefördert werden die unmittelbar vor der Insolvenz stehen oder ohne staatliche Förderung keine Zukungsperspektive mehr aufweisen.