Vorfristiger Maßnahmebeginn

Der wichtigste Punkt bei jedem Fördermittelprojekt! Es darf in der Regel nicht mit der beantragten Fördermaßnahme begonnen werden bevor die Bewilligungs des Projektes durch den Fördermittelgeber bzw. den Projektträger erfolgt ist. Bei einzelnen Programmen ist eine Eingangsbestätigung des Antrages ausreichend. Wird trotzdem mit der Maßnahme begonnen besteht das Risiko einer kompletten Rückforderung der Zuschüsse oder Darlehen, auch im Nachhinein.

Mehr zu diesem Thema:

Subventionswert

De Minimis Beihilfen können in verschiedener Form gewährt werden. Aktuell gibt es nichtrückzahlbare Zuschüsse, Darlehen oder Bürgschaften. Bei Zuschüssen ist der Zuschussbetrag identisch mit dem

Mehr erfahren

Verbundene Unternehmen

Sind Unternehmen, die mindestens eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen: Ein Unternehmen ist verpflichtet, einen konsolidierten Jahresabschluss mit anderen Unternehmen zu erstellen. Ein Unternehmen besitzt die

Mehr erfahren

Projektträger

In der Regel werden die Fördermittel nicht direkt durch ein Ministerium oder die EU ausgezahlt, sondern es wird ein sogenannter Projektträger bestellt. Diesem obliegt die

Mehr erfahren
Christoph Klemm
Geschäftsführer

Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch mit mir unter: