Vorfristiger Maßnahmebeginn

Der wichtigste Punkt bei jedem Fördermittelprojekt! Es darf in der Regel nicht mit der beantragten Fördermaßnahme begonnen werden bevor die Bewilligungs des Projektes durch den Fördermittelgeber bzw. den Projektträger erfolgt ist. Bei einzelnen Programmen ist eine Eingangsbestätigung des Antrages ausreichend. Wird trotzdem mit der Maßnahme begonnen besteht das Risiko einer kompletten Rückforderung der Zuschüsse oder Darlehen, auch im Nachhinein.

Mehr zu diesem Thema:

Projektträger

In der Regel werden die Fördermittel nicht direkt durch ein Ministerium oder die EU ausgezahlt, sondern es wird ein sogenannter Projektträger bestellt. Diesem obliegt die

Mehr erfahren

Partnerunternehmen

Partneruntehmen sind Unternehmen, die allein oder gemeinsam mit einem oder mehreren verbundenen Unternehmen einen Anteil von 25 % bis einschließlich 50 % des Kapitals oder

Mehr erfahren

Subventionswert

De Minimis Beihilfen können in verschiedener Form gewährt werden. Aktuell gibt es nichtrückzahlbare Zuschüsse, Darlehen oder Bürgschaften. Bei Zuschüssen ist der Zuschussbetrag identisch mit dem

Mehr erfahren
Christoph Klemm
Geschäftsführer

Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch mit mir unter: