Vorfristiger Maßnahmebeginn

Der wichtigste Punkt bei jedem Fördermittelprojekt! Es darf in der Regel nicht mit der beantragten Fördermaßnahme begonnen werden bevor die Bewilligungs des Projektes durch den Fördermittelgeber bzw. den Projektträger erfolgt ist. Bei einzelnen Programmen ist eine Eingangsbestätigung des Antrages ausreichend. Wird trotzdem mit der Maßnahme begonnen besteht das Risiko einer kompletten Rückforderung der Zuschüsse oder Darlehen, auch im Nachhinein.

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Subventionswert

De Minimis Beihilfen können in verschiedener Form gewährt werden. Aktuell gibt es nichtrückzahlbare Zuschüsse, Darlehen oder Bürgschaften. Bei Zuschüssen ist der Zuschussbetrag identisch mit dem

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Projektträger

In der Regel werden die Fördermittel nicht direkt durch ein Ministerium oder die EU ausgezahlt, sondern es wird ein sogenannter Projektträger bestellt. Diesem obliegt die

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De Minimis Regelung

Einige Förderprogramme unterliegen der De Minimis Regelung. Dies bedeutet, dass Zuschüsse und Darlehen aus diesen Programmen eine Summe insgesamt nicht übersteigen dürfen. Aktuell sind dies

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Christoph Klemm
Geschäftsführer

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