Markteinführung innovativer Produkte

Was wird gefördert

Projekte zur Markteinführung von neuen oder weiterentwickelten Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren, die auf Innovation beruhen.

Wer wird gefördert

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Das Wichtigste im Überblick

  • Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, max. 100.000 EUR u. a. für:
    • Schutz eigener FuE-Ergebnisse, wie Erlangung von Schutzrechten sowie erstmalige Normierung und  Zertifizierungen
    • Erwerb von Instrumenten und Ausrüstungen,  Sachausgaben sowie Fremdleistungen bei Erstellung einer Nullserie bzw. eines Serienmusters
    • Erwerb externer Marketing-, Vertriebs- und  Designleistungen bzw. Personalausgaben eines Marketing-, Vertriebs- und Designassistenten (max. 50.000 EUR)
    • Ausgaben für produktbezogenes Werbematerial bis max. 50.000 EUR
  • junge, kleine Unternehmen (5 Jahre nach Gründung) erhalten bis zu 75 % (max. 80 % mit Bonusförderung) der förderfähigen Ausgaben bis max. 150.000 EUR
  • Bonusförderung von 10 % bei Tarifgebundenheit bzw. tarifgleicherVergütung
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go-Inno

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Christoph Klemm
Geschäftsführer

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