Bei einer öffentlichen Förderung werden meist anteilige Zuschüsse zu den entstehenden Kosten gezahlt. Diese Anteile heißen im Fachjargon die Förderquote und betragen zwischen 25% und 85% der Kosten. Zusätzlich zu den direkten Kosten werden in vielen Programmen Gemeinkostenzuschüsse gezahlt. Die Höhe beträgt zwischen 25% und 120% der Kosten.
Unternehmen in Schwierigkeiten
Da bei Förderprogrammen Steuermittel verwendet werden können keine Unternehmen gefördert werden die unmittelbar vor der Insolvenz stehen oder ohne staatliche Förderung keine Zukungsperspektive mehr aufweisen.