Förderquote

Bei einer öffentlichen Förderung werden meist anteilige Zuschüsse zu den entstehenden Kosten gezahlt. Diese Anteile heißen im Fachjargon die Förderquote und betragen zwischen 25% und 85% der Kosten. Zusätzlich zu den direkten Kosten werden in vielen Programmen Gemeinkostenzuschüsse gezahlt. Die Höhe beträgt zwischen 25% und 120% der Kosten.

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De Minimis Regelung

Einige Förderprogramme unterliegen der De Minimis Regelung. Dies bedeutet, dass Zuschüsse und Darlehen aus diesen Programmen eine Summe insgesamt nicht übersteigen dürfen. Aktuell sind dies

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Partnerunternehmen

Partneruntehmen sind Unternehmen, die allein oder gemeinsam mit einem oder mehreren verbundenen Unternehmen einen Anteil von 25 % bis einschließlich 50 % des Kapitals oder

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Christoph Klemm
Geschäftsführer

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