Vorfristiger Maßnahmebeginn

Der wichtigste Punkt bei jedem Fördermittelprojekt! Es darf in der Regel nicht mit der beantragten Fördermaßnahme begonnen werden bevor die Bewilligungs des Projektes durch den Fördermittelgeber bzw. den Projektträger erfolgt ist. Bei einzelnen Programmen ist eine Eingangsbestätigung des Antrages ausreichend. Wird trotzdem mit der Maßnahme begonnen besteht das Risiko einer kompletten Rückforderung der Zuschüsse oder Darlehen, auch im Nachhinein.

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Verwendungsnachweis

Nach Abschluss eines Fördermittelprojektes muss ein sogenannter Verwendungsnachweis erstellt werden. Dieser unterteilt sich meist in einen zahlenmäßigen Verwendungsnachweis in dem die geplanten und tatsächlich realisierten

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De Minimis Regelung

Einige Förderprogramme unterliegen der De Minimis Regelung. Dies bedeutet, dass Zuschüsse und Darlehen aus diesen Programmen eine Summe insgesamt nicht übersteigen dürfen. Aktuell sind dies

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Projektträger

In der Regel werden die Fördermittel nicht direkt durch ein Ministerium oder die EU ausgezahlt, sondern es wird ein sogenannter Projektträger bestellt. Diesem obliegt die

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Christoph Klemm
Geschäftsführer

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