Verwendungsnachweis

Nach Abschluss eines Fördermittelprojektes muss ein sogenannter Verwendungsnachweis erstellt werden. Dieser unterteilt sich meist in einen zahlenmäßigen Verwendungsnachweis in dem die geplanten und tatsächlich realisierten Ausgaben aufgelistet werden sowie einen Sachbericht. Im Sachbericht werden die durchgeführten Maßnahmen und die erreichten Ziele beschrieben.

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Unternehmen in Schwierigkeiten

Da bei Förderprogrammen Steuermittel verwendet werden können keine Unternehmen gefördert werden die unmittelbar vor der Insolvenz stehen oder ohne staatliche Förderung keine Zukungsperspektive mehr aufweisen.

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De Minimis Regelung

Einige Förderprogramme unterliegen der De Minimis Regelung. Dies bedeutet, dass Zuschüsse und Darlehen aus diesen Programmen eine Summe insgesamt nicht übersteigen dürfen. Aktuell sind dies

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Projektträger

In der Regel werden die Fördermittel nicht direkt durch ein Ministerium oder die EU ausgezahlt, sondern es wird ein sogenannter Projektträger bestellt. Diesem obliegt die

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Christoph Klemm
Geschäftsführer

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