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2. Projektfinanzierung organisieren 2.2 Förderung Digitalisierung

Digital Jetzt

Um mittelständischen Betrieben die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, bietet das Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ finanzielle Zuschüsse, um entsprechende Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen – einschließlich Handwerksbetriebe und freie Berufe – anzuregen. Zuschüsse gibt es bei:

  • Investitionen in digitale Technologien
  • Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen.

Wer die Förderung beantragen kann

  • Mittelständische Unternehmen
  • aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)
  • mit 3 bis 499 Beschäftigten,
  • die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.

Diese Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen

Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Dieser

  • beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben
  • erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen
  • zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen
  • stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.

Außerdem:

  • Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.
  • Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
  • Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
  • Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2.

Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen, gelten für alle bis zum 30.06.2021 eingehenden Anträge höhere Förderquoten. Danach, ab dem 01.07.2021, gelten die ursprünglich vorgesehenen Förderquoten (Werte in Klammern).

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 (40) %
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 (35) %
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 (30) %.

Somit erhalten kleinere Unternehmen einen etwas höheren prozentualen Zuschuss.

Laufzeit der Förderung

Das Antragsstellungstool wurde am 7. September 2020 freigeschaltet. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.

Bei Interesse an einer Beratung können Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren.

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3. Digitale Innovation umsetzen

Softwaretechnologie- und Architekturberatung

Am Beginn eines Projektes steht die Definition des zu erreichenden Ziels. Für die Entwicklung einer Cloud-Strategie bzw. einem Betriebsführungskonzepts sollten einige Eckpunkte vereinbart werden. Gemeinsam werden Punkte wie die erwartete Benutzerzahl bzw. die zu verarbeitende Last besprochen. Auch die Art der zu verarbeitenden Daten sollte hinsichtlich dem abgeschätzten Volumen oder auch Vertraulichkeitsstufe bekannt sein.

Aus den Informationen zum neuen Projekt werden Eckpunkte für einen zukünftigen Betrieb der Applikation vorgeschlagen und mit allen Beteiligten diskutiert.

Dabei gibt es Schnittpunkte mit der implementierten Softwarearchitektur. Diese soll den Anforderungen an Skalierbarkeit und Transaktionssicherheit sowie Zuverlässigkeit gerecht werden. Eine enge Abstimmung zwischen Softwarearchitekt und Cloud-Architekt ist dabei sehr sinnoll.

Ein weiterer wesentlicher Erfolgsfaktor für eine zuverlässige Betriebsführung ist die Wiederholbarkeit von Installationen auf Basis von verbreiteten Standards. Dabei soll das Wissen über die Betriebsführung möglichst nicht von einigen wenigen Personen abhängig sein. Als Mittel dafür hat sich Infrastructure As Code (IaC) bewährt. Sämtliche Konfigurationen und Installationsschritte werden in Dateien systematisch verwaltet und unterliegen dem gleichen Lebenszyklus wie die zu betreibende Software.

Die Umsetzung dieses Ansatzes gelingt sowohl auf Basis von Cloud-Produkten als auch auf kundeneigener Hardware bzw. gemieteter Hardware. Auch ein Mischbetrieb als Hybrid-Cloud ist möglich.

Sofern die Softwareentwicklung noch zu erfolgen hat, empfiehlt sich eine Integration der angestrebten Betriebsform bereits während der Entwicklung. Dabei werden Test- und Integrationssysteme automatisch gestartet und können automatisierte Tests bereits in der Umgebung ablaufen lassen, die später auch die Betriebsumgebung sein wird. Dies minimiert die Fehleranfälligkeit beim Übergang einer Entwicklungsversion zu einer Produktivversion.

Schließlich helfen standardisierte Werkzeuge dabei, Standardaufgaben vergleichsweise einfach zu lösen. Dies betrifft die Überwachung der Applikation sowie die automatisierte Reaktion im Fehlerfall. Auch die Auswertung von Logfiles kann mit passenden Tools einfach erfolgen. Die aus dem Cloudbetrieb resultierenden besonderen Anforderungen wie zeitliche Sortierung von Logeinträgen aus mehreren Instanzen oder das Tracing von Anfragen über verschiedene Services hinweg ist dabei bereits abgedeckt.

Schlussendlich ist die eingangs erwähnte Zielstellung natürlich zu erweitern. Verantwortliche müssen benannt und eingewiesen sein. Der dabei notwendige Know-how-Transfer ist ebenso Zielstellung wie auch die Vermittlung von best-pratice für verschiedene Aufgaben.

Wir begleiten Ihr Projekt von Stunde 0, über eine erste Einrichtung bis hin zur regelmäßigen Anpassung und Pflege.