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3. Digitale Innovation umsetzen

Corporate Design

Als Innovationsberater kümmern wir uns in der Frühphase um Ihre Projektideen/ um Geschäftsmodelle, die noch ganz frisch und meist noch garnicht öffentlich präsentiert wurden. In dieser Phase gibt es einen großen Bedarf an professionellem Kommunikationsdesign, den sich in der Regel wenige leisten können bzw. leisten wollen.

Für unsere eigenen Projekte und Ausgründungen haben wir deswegen kreatives Know-How im Haus, dass wir gerne für Sie zur Verfügung stellen.

 

Wir bieten Ihnen zwei Komplettpakete an:

Paket 1 – Startup Mini

  • Logoentwicklung
    Entwicklung eines individuellen Logos inkl. Farb- und Hausschriftdefinition für Print- und Webanwendung
  • Visitenkartenlayout
    Gestaltung, Druck und Lieferung der neuen Visitenkarten (3 Sorten)
  • Geschäftsausstattung
    Gestaltung A4 Briefpapier
  • Landingpage
    WordPress-Installation und Webdesign
    Eine Hauptseite + je eine Seite für Impressum und Datenschutz
Preis auf Anfrage

Paket 2 – KMU MAX

  • Logoentwicklung
    Entwicklung, Reinzeichnung oder Modernisierung des aktuellen, oder neuen Logos inkl. Farb- und Hausschriftdefinition für Print- und Webanwendung
  • Visitenkartenlayout
    Gestaltung, Druck und Lieferung der neuen Visitenkarten (5 Sorten)
  • Geschäftsausstattung
    Gestaltung A4 Briefpapier inkl. Folgeblatt
  • Landingpage
    WordPress-Installation und dynamisches Webdesign
    eine Hauptseite + je eine Seite für Impressum und Datenschutz
Preis auf Anfrage

  Optional

  • Portraitfotografie
  • Produktfotografie
  • Eventfotografie
  • WordPress in mehreren Sprachen
      …und Vieles mehr!
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2. Projektfinanzierung organisieren 2.1 Förderung Wirtschaft allgemein

Markteinführung innovativer Produkte

Was wird gefördert

Projekte zur Markteinführung von neuen oder weiterentwickelten Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren, die auf Innovation beruhen.

Wer wird gefördert

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Das Wichtigste im Überblick

  • Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, max. 100.000 EUR u. a. für:
    • Schutz eigener FuE-Ergebnisse, wie Erlangung von Schutzrechten sowie erstmalige Normierung und  Zertifizierungen
    • Erwerb von Instrumenten und Ausrüstungen,  Sachausgaben sowie Fremdleistungen bei Erstellung einer Nullserie bzw. eines Serienmusters
    • Erwerb externer Marketing-, Vertriebs- und  Designleistungen bzw. Personalausgaben eines Marketing-, Vertriebs- und Designassistenten (max. 50.000 EUR)
    • Ausgaben für produktbezogenes Werbematerial bis max. 50.000 EUR
  • junge, kleine Unternehmen (5 Jahre nach Gründung) erhalten bis zu 75 % (max. 80 % mit Bonusförderung) der förderfähigen Ausgaben bis max. 150.000 EUR
  • Bonusförderung von 10 % bei Tarifgebundenheit bzw. tarifgleicherVergütung
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Jetzt bis zu 0 %



 Bei Interesse an einer Beratung können Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren.

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2. Projektfinanzierung organisieren 2.3 Förderung Forschung

Steuerliche Forschungszulage – Forschungsförderung

Seit dem 01. Januar 2020 ist von der Bundesregierung das Gesetz für die steuerliche Forschungsförderung verabschiedet worden und damit in Kraft getreten.

Das Gesetz soll die Forschung in Deutschland erleichtern und steuerlich begünstigen.

Spannend an dem Programm ist die Möglichkeit rückwirkend ab 01.01.2020 Zuschüsse für bereits erbrachte Forschungsleistungen zu erhalten. Hierbei werden sowohl eigenbetriebliche Forschungsleistungen als auch Auftragsforschung oder Eigenleistungen von Einzelunternehmern anerkannt. Eine weitere Besonderheit ist die allgemeine Gültigkeit des Programmes für alle Wirtschaftsunternehmen mit Sitz in Deutschlandunabhängig von deren Größe. Damit können sowohl Einzelunternehmer als auch Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern von dieser Regelung profitieren.

Folgende Konditionen sind aktuell gültig:

  • Rückwirkende Förderung von Personalkosten der eigenbetrieblichen Forschung
    Fördersatz 25% der Kosten als Zuschuss oder als steuerliche Rückerstattung
  • Rückwirkende Förderung von Forschungsaufträgen an Dritte
    Bis zu 60% der Ausgaben für Forschungsaufträge sind mit einer Quote von 25% förderfähig
  • Insgesamt bis zu 4 Mio EUR pro Unternehmen an Kosten*

*Corona-Update: Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die maximale jährliche Bemessungsgrundlage für die förderfähige Aufwendungen, die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Juli 2026 entstanden sind, von 2 auf 4 Mio. Euro erhöht.

Die Forschungszulage muss bei dem jeweils zuständigen Finanzamt beantragt werden. Wenn das Unternehmen in dem beantragten Zeitraum Gewinne erwirtschaftet hat wirkt die Forschungszulage gewinnmindernd. Hat die Firma Verluste erwirtschaftet, wird die Zulage als Steuererstattung ausgezahlt.

Die Forschungszulage wird in zwei Schritten beantragt. Im ersten Schritt muss von antragstellenden Unternehmen eine Bescheinigung bei einer externen Stelle beantragt werden. Von dieser Stelle wird für das Finanzamt bindend die Bescheinigung erstellt, ob eine Forschungsaktivität die notwendigen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt.

Im zweiten Schritt wird dann beim Finanzamt ein Antrag auf Forschungszulage erstellt. Das Finanzamt setzt dann die Höhe der Zulage fest und verrechnet diese mit der anfallenden Steuerschuld. Ergibt sich ein positiver Saldo für das Unternehmen wird der Betrag ausgezahlt.

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Prüfen Sie hier mit unserem Quickcheck, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzung für eine steuerliche Forschungsförderung erfüllt.

 Bei Interesse an einer Beratung können Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren.

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Bewirb Dich innovativ initiativ!

Derzeit suchen wir nicht aktiv nach Verstärkung – gegen eine innovative Initiativbewerbung haben wir jedoch ganz und gar nichts einzuwenden. Überrasche / überzeuge uns einfach mit dem, was Du so zu bieten hast – vielleicht passen wir ja doch ganz gut zusammen …

Deine Bewerbung richte bitte an Frau Irina Kleshch (ik@evermind.de).

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2. Projektfinanzierung organisieren 2.1 Förderung Wirtschaft allgemein

Mittelstandsförderung

Die Programme der Sächsischen Aufbaubank für die Mittelstandsförderung sind für alle Unternehmensphasen geeignet. Von der Gründung und der Finanzierung des Unternehmens über die Wachstumsinvestition bis hin zur Digitalisierung und auch für die Unternehmensnachfolge stehen entsprechende Förderprogramme zur Verfügung. Aufgrund der Vielzahl an Programmen müssen wir speziell bei diesen Angeboten individuell auf Ihr Vorhaben und Ihr Unternehmen eingehen. Einige der Förderprogramme bauen aufeinander auf und andere lassen sich mit weiteren Programmen kombinieren. Die meisten Angebote sind De-Minimis pflichtig. Aufgrund dessen müssen alle bereits beantragten und bewilligten Förderungen in der Erstberatung erfasst werden.

Aktueller Hinweis:
In der Regel werden bei diesen Programmen Landesmittel- mit EU Mitteln kombiniert. Aufgrund der aktuell auslaufenden EU Förderperiode können nur noch bis Ende 2020 Anträge für den Förderzeitraum bis Ende 2022 gestellt werden. Ab 2021 werden neue Förderprogramme aufgelegt bzw. die Quoten und Bedingungen der bestehenden Förderprogramme neu festgelegt. Mehr dazu lesen auf sab.sachsen.de

Bei Interesse an einer Beratung können Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren.

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2. Projektfinanzierung organisieren 2.2 Förderung Digitalisierung

go-digital

Das Förderprogramm go-digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen – service- und kundengerecht, effizient und sicher.

Mit seinen drei Modulen „Digitalisierte Geschäftsprozesse”, „Digitale Markterschließung” und „IT-Sicherheit” unterstützt Sie das Förderprogramm go-digital nicht nur bei der Optimierung von Prozessen und der Erschließung zusätzlicher Marktanteile durch Digitalisierung, sondern finanziert auch Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten schützen.

Die Innovationsagentur evermind wurde vom BMWi als Beratungsunternehmen für alle drei Module autorisiert und kann Sie bei der Suche nach individuellen Lösungen für Ihren Online-Handel, die Digitalisierung Ihres Geschäftsalltags und den steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung unterstützen. Wir übernehmen auch die Antragstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen.

In unserem neuen Video erklärt Ihnen Christoph Klemm die Vorteile vom Program go-digital für Sie: Video go-digital – Digitalisierung mit Zuschuss vom BUND

Auf diese Weise profitieren KMU von einer passgenauen Beratung, die sich an ihren konkreten Bedürfnissen orientiert. Die Beratungsleistungen und die konkrete Umsetzung von abgestimmten Maßnahmen folgen diesen drei Modulen:

Modul Digitalisierte Geschäftsprozesse
  • Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.
  • Je nach Wissens-, Erfahrungs- und Umsetzungsstand innerhalb des Unternehmens sind bspw. folgende Beratungs- und Umsetzungsleistungen möglich: Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren
  • Ziel: Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren
Modul Digitale Markterschließung
  • Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
  • Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz, gegebenenfalls eines eigenen Web-Shops
  • Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen sowie Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
  • nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren
  • Ziel: Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings
Modul IT-Sicherheit
  • Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
  • Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen
  • Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität; selbständiger Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen

Finanzieller Umfang

Wie hoch ist die Förderung?

Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen werden mit einer Förderquote von 50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro gefördert. Als Begünstigte zahlen Sie nur einen Eigenanteil an das Beratungsunternehmen. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten.

  • Zunächst muss ein Hauptmodul mit mindestens 51 % des Förderschwerpunktes gewählt werden.
  • Im Hauptmodul sind bis zu 20 Beratertage förderfähig, einschließlich
    • bis zu vier Beratertage für eine Potenzialanalyse und Grobkonzeptionierung
    • bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte in der Umsetzungsphase
    • sowie zwei Beratertage für IT-Sicherheit*
      [* Sollte als Hauptmodul „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ oder „Digitale Markterschließung“ gewählt werden, so sind zwingend zwei Beratertage für IT-Sicherheit (Förderkriterien nach Modul IT-Sicherheit) durchzuführen. Hierfür kann bei Bedarf ein sachverständiger Dritter einbezogen werden.]
  • Bei Bedarf kann eine zusätzliche Beratungsleistung in einem oder in beiden Nebenmodul(en) mit insgesamt bis zu zehn Beratertagen gefördert werden. Diese Zusatzberatung muss in der Vorhabenbeschreibung eingeplant und im Verwendungsnachweis nachgewiesen werden.
  • Im Falle einer Kombination von Hauptmodul und Nebenmodul(en) sind maximal 30 Beratertage förderfähig.

Bei Interesse an einer Beratung können Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren.

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2. Projektfinanzierung organisieren 2.2 Förderung Digitalisierung

Digital Jetzt

Um mittelständischen Betrieben die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, bietet das Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ finanzielle Zuschüsse, um entsprechende Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen – einschließlich Handwerksbetriebe und freie Berufe – anzuregen. Zuschüsse gibt es bei:

  • Investitionen in digitale Technologien
  • Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen.

Wer die Förderung beantragen kann

  • Mittelständische Unternehmen
  • aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)
  • mit 3 bis 499 Beschäftigten,
  • die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.

Diese Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen

Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Dieser

  • beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben
  • erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen
  • zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen
  • stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.

Außerdem:

  • Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.
  • Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
  • Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
  • Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2.

Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen, gelten für alle bis zum 30.06.2021 eingehenden Anträge höhere Förderquoten. Danach, ab dem 01.07.2021, gelten die ursprünglich vorgesehenen Förderquoten (Werte in Klammern).

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 (40) %
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 (35) %
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 (30) %.

Somit erhalten kleinere Unternehmen einen etwas höheren prozentualen Zuschuss.

Laufzeit der Förderung

Das Antragsstellungstool wurde am 7. September 2020 freigeschaltet. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.

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2. Projektfinanzierung organisieren 2.3 Förderung Forschung

go-Inno

GO-INNO ist eine bundesweite Förderung von externen Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen.

Der Förderbereich umfasst die Beratung von KMU auf unterschiedlichen Ebenen – von Informationsangeboten zu Fördermöglichkeiten von Bund, Ländern und der europäischen Kommission, über Unterstützung für konkrete Produkt- und Verfahrensinnovationen bis hin zu Serviceleistungen für Netzwerke und Cluster.

Mit den BMWi-Innovationsgutscheinen werden externe Beratungsleistungen in kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks gefördert.

Das Beratungsmodell von go-Inno –von der Potenzialanalyse bis zur Marktreife der Innovation

Mit go-Inno werden externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen gefördert. Leistungen dürfen nur durch autorisierte Beratungsunternehmen erbracht werden. Die Innovationsagentur evermind wurde vom BMWi für das Programm go-Inno autorisiert.

Leistungsstufe 1: Potenzialanalyse
  • Stärken-Schwächen-Profil des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Innovationsprojekt
  • Vorprüfung der Marktfähigkeit des Innovationsvorhabens
  • voraussichtlichen Kapazitätsbedarf bei Erstellung eines Realisierungskonzeptes
  • Finanzierungsplan aufstellen, öffentliche Förderprogramme einbeziehen
  • Abschätzung der Erfolgsaussichten
Leistungsstufe 2: Realisierungskonzept und/oder Projektmanagement

Nach einer Potenzialanalyse können sich Vertiefungsberatungen anschließen. Sind dem Beratungsunternehmen das zu beratende Unternehmen und das geplante Innovationsvorhaben bereits bekannt, so können die Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes und / oder das Projektmanagement ohne vorherige Durchführung einer Potenzialanalyse erfolgen.

Das Realisierungskonzept
  • Technologiebewertung auf der Grundlage von Markteinschätzungen und Marktanalysen
  • Ermittlung eines geeigneten externen Technologiegebers,
  • Erarbeitung des Realisierungskonzeptes
  • Kooperationsanbahnung zwischen zu beratendem Unternehmen und gegebenenfalls externem Technologiegeber
  • Einbeziehung öffentlicher Förderprogramme zur Finanzierung des Innovationsvorhabens
  • Begleitung des Unternehmens bei erforderlichen Gesprächen insbesondere mit Banken oder Venture-Capital-Gesellschaften
Das Projektmanagement
  • Kooperationsmanagement zwischen externen Technologiegebern und dem Unternehmen
  • externes Management der Projektdurchführung
  • administrative Serviceleistungen (Projektcontrolling)
  • Bewertung der Ergebnisse des Innovationsprojektes und Schlussfolgerungen

Bei Interesse an einer Beratung können Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren.

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2. Projektfinanzierung organisieren 2.3 Förderung Forschung

Innovationsnetzwerke (IGP)

Mit dem seit dem 7. September 2020 neu aufgelegtem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) bietet das BMWi eine neue Möglichkeit zur Innovationsförderung von marktnahen nichttechnische Innovationen.

Dies ist eine optimale Ergänzung zu dem bestehenden ZIM Programm, da in diesem Programm speziell Ideen und Produkte für Geschäftsprozessinnovationen gefördert werden sollen. Dies kann z.B. eine Digitalisierung einer Prozesskette sein oder eine innovative Idee die nur durch Einsatz von digitaler Vernetzung möglich ist.

Mit dem IGP möchte der Fördermittelgeber vor allem junge, kleine und mittelständische Unternehmen erreichen und ihre vielfältigen klugen unternehmerischen Ideen, die unsere Wirtschaft voranbringen, unterstützen.

Das Förderprogramm unterstützt Machbarkeitsstudien bis hin zu konkreten Umsetzungs- und Netzwerkaktivitäten.
Mehr erfahren unter  https://www.bmwi.de

Bei Interesse an einer Beratung zum IGP Programm können Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren.

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2.3 Förderung Forschung

Netzwerkförderung (ZIM)

 

Mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie marktorientierte technologische Forschungs- und Entwicklungsprojekte der innovativen mittelständischen Wirtschaft in Deutschland. Mit dem Programm sollen die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen nachhaltig unterstützt werden.

Unternehmen und mit ihnen kooperierende Forschungseinrichtungen können im Rahmen des ZIM Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte erhalten. Die Förderung ist in allen Technologiefeldern möglich. Auch die Themenauswahl steht den Unternehmen frei. Wichtig für die Zusage einer Förderung durch das ZIM sind der Innovationsgehalt sowie gute Marktverwertungschancen der Projekte.

Mit einem Budget von 559 Millionen Euro im Jahr 2019 ist das ZIM das größte Förderprogramm zur Unterstützung des innovativen Mittelstands in Deutschland. Mittelständische Unternehmen erhalten durch die Kooperation mit Forschungseinrichtungen Zugang zu neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Kooperationen zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen tragen zur Vernetzung von Wirtschaft und Wissenschaft bei. Mit dem direkten Wissenstransfer werden neue technologische Erkenntnisse in marktreife Produkte, Verfahren und Dienstleistungen umgesetzt.

Das ZIM bietet verschiedene Optionen für eine passgenaue Förderung:

ZIM-Einzelprojekte – gefördert werden einzelbetriebliche FuE-Projekte von Unternehmen, die diese Vorhaben mit eigenem Personal im Betrieb durchführen.
ZIM-Kooperationsprojekte – gefördert werden gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte von zwei oder mehreren Unternehmen oder die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen.
ZIM-Kooperationsnetzwerke – gefördert werden externe Netzwerk-Managementleistungen von innovativen Netzwerken mit mindestens sechs mittelständischen Unternehmen, die sich zusammenschließen, um gemeinsam eine übergreifende technologische Innovation zu entwickeln.
Damit kleine und mittlere Unternehmen sich künftig besser international aufstellen, vernetzen und neue Märkte erschließen können, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das ZIM zum 1. Januar 2018 auch für internationale Kooperationsnetzwerke geöffnet. In einem zweijährigen Modellversuch berücksichtigt das Modellvorhaben „ZIM-Kooperationsnetzwerke International“ neben der Anerkennung von ausländischen KMU als Netzwerkpartner unter anderem die höheren finanziellen und zeitlichen Aufwendungen einer internationalen Zusammenarbeit bei der Förderung.

Netzwerkmanagement und FuE-Projekte aus Innovationsnetzwerken
Im ZIM können Netzwerkmanagementdienstleistungen und die im nationalen oder internationalen Innovationsnetzwerk konzipierten FuE-Projekte gefördert werden.

Die Innovationsnetzwerke bestehen aus mindestens sechs voneinander unabhängigen kleinen und mittelständischen Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Internationale Innovationsnetzwerke bestehen aus mindestens vier Unternehmen dieser Art sowie mindestens zwei ausländischen mittelständischen Unternehmen und einer ausländischen Einrichtung, die als Partner der deutschen Managementeinrichtung fungiert. Weitere Partner können zusätzlich teilnehmen (z. B. Forschungseinrichtungen, Hochschulinstitute, große Unternehmen und sonstige Einrichtungen wie beispielsweise Verbände). Grundlage der Zusammenarbeit ist eine gemeinsame Idee zur Entwicklung und Verwertung von innovativen Produkten, Verfahren oder technischen Dienstleistungen in einem technologisch oder regional orientierten Verbund oder entlang einer Wertschöpfungskette. Eine Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder und Branchen besteht nicht.

 

Definition antragsberechtigter Unternehmen

kleine Unternehmen
mittlere Unternehmen
weitere
mittelständische Unternehmen
Beschäftigte
unter 50
unter 250
unter 500
unter 1.000
Jahresumsatz
bis 10 Mio. €
bis 50 Mio. €
Anmerkung
nur in Kooperation mit KMU

Netzwerkmanagement

Die Förderung des Netzwerkmanagements ist degressiv gestaffelt.

Phase 1
Phase 2
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
Nationale Netzwerke
90%
12 Monate
70%
12 Monate
50%
12 Monate
30%
12 Monate
Internationale Netzwerke
95%
18 Monate
80%
12 Monate
60%
12 Monate
40%
12 Monate

Bei den nationalen ZIM-Innovationsnetzwerken beträgt die maximale Zuwendung für das Netzwerkmanagement 420.000 Euro, wobei auf die Phase 1 nicht mehr als 180.000 Euro entfallen dürfen.

Bei den internationalen ZIM-Innovationsnetzwerken beträgt die maximal mögliche Zuwendung 520.000 Euro, wobei diese für die Phase 1 auf maximal 220.000 Euro begrenzt ist.

Bei Interesse an einer Beratung können Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren.