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2. Projektfinanzierung organisieren 2.2 Förderung Digitalisierung

go-digital

Das Förderprogramm go-digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen – service- und kundengerecht, effizient und sicher.

Mit seinen drei Modulen „Digitalisierte Geschäftsprozesse”, „Digitale Markterschließung” und „IT-Sicherheit” unterstützt Sie das Förderprogramm go-digital nicht nur bei der Optimierung von Prozessen und der Erschließung zusätzlicher Marktanteile durch Digitalisierung, sondern finanziert auch Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten schützen.

Die Innovationsagentur evermind wurde vom BMWi als Beratungsunternehmen für alle drei Module autorisiert und kann Sie bei der Suche nach individuellen Lösungen für Ihren Online-Handel, die Digitalisierung Ihres Geschäftsalltags und den steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung unterstützen. Wir übernehmen auch die Antragstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen.

In unserem neuen Video erklärt Ihnen Christoph Klemm die Vorteile vom Program go-digital für Sie: Video go-digital – Digitalisierung mit Zuschuss vom BUND

Auf diese Weise profitieren KMU von einer passgenauen Beratung, die sich an ihren konkreten Bedürfnissen orientiert. Die Beratungsleistungen und die konkrete Umsetzung von abgestimmten Maßnahmen folgen diesen drei Modulen:

Modul Digitalisierte Geschäftsprozesse
  • Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.
  • Je nach Wissens-, Erfahrungs- und Umsetzungsstand innerhalb des Unternehmens sind bspw. folgende Beratungs- und Umsetzungsleistungen möglich: Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren
  • Ziel: Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren
Modul Digitale Markterschließung
  • Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
  • Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz, gegebenenfalls eines eigenen Web-Shops
  • Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen sowie Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
  • nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren
  • Ziel: Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings
Modul IT-Sicherheit
  • Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
  • Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen
  • Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität; selbständiger Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen

Finanzieller Umfang

Wie hoch ist die Förderung?

Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen werden mit einer Förderquote von 50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro gefördert. Als Begünstigte zahlen Sie nur einen Eigenanteil an das Beratungsunternehmen. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten.

  • Zunächst muss ein Hauptmodul mit mindestens 51 % des Förderschwerpunktes gewählt werden.
  • Im Hauptmodul sind bis zu 20 Beratertage förderfähig, einschließlich
    • bis zu vier Beratertage für eine Potenzialanalyse und Grobkonzeptionierung
    • bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte in der Umsetzungsphase
    • sowie zwei Beratertage für IT-Sicherheit*
      [* Sollte als Hauptmodul „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ oder „Digitale Markterschließung“ gewählt werden, so sind zwingend zwei Beratertage für IT-Sicherheit (Förderkriterien nach Modul IT-Sicherheit) durchzuführen. Hierfür kann bei Bedarf ein sachverständiger Dritter einbezogen werden.]
  • Bei Bedarf kann eine zusätzliche Beratungsleistung in einem oder in beiden Nebenmodul(en) mit insgesamt bis zu zehn Beratertagen gefördert werden. Diese Zusatzberatung muss in der Vorhabenbeschreibung eingeplant und im Verwendungsnachweis nachgewiesen werden.
  • Im Falle einer Kombination von Hauptmodul und Nebenmodul(en) sind maximal 30 Beratertage förderfähig.

Bei Interesse an einer Beratung können Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren.

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2. Projektfinanzierung organisieren 2.2 Förderung Digitalisierung

Digital Jetzt

Um mittelständischen Betrieben die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, bietet das Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ finanzielle Zuschüsse, um entsprechende Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen – einschließlich Handwerksbetriebe und freie Berufe – anzuregen. Zuschüsse gibt es bei:

  • Investitionen in digitale Technologien
  • Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen.

Wer die Förderung beantragen kann

  • Mittelständische Unternehmen
  • aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)
  • mit 3 bis 499 Beschäftigten,
  • die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.

Diese Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen

Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Dieser

  • beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben
  • erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen
  • zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen
  • stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.

Außerdem:

  • Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.
  • Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
  • Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
  • Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2.

Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen, gelten für alle bis zum 30.06.2021 eingehenden Anträge höhere Förderquoten. Danach, ab dem 01.07.2021, gelten die ursprünglich vorgesehenen Förderquoten (Werte in Klammern).

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 (40) %
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 (35) %
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 (30) %.

Somit erhalten kleinere Unternehmen einen etwas höheren prozentualen Zuschuss.

Laufzeit der Förderung

Das Antragsstellungstool wurde am 7. September 2020 freigeschaltet. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.

Bei Interesse an einer Beratung können Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren.

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2. Projektfinanzierung organisieren 2.3 Förderung Forschung

go-Inno

GO-INNO ist eine bundesweite Förderung von externen Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen.

Der Förderbereich umfasst die Beratung von KMU auf unterschiedlichen Ebenen – von Informationsangeboten zu Fördermöglichkeiten von Bund, Ländern und der europäischen Kommission, über Unterstützung für konkrete Produkt- und Verfahrensinnovationen bis hin zu Serviceleistungen für Netzwerke und Cluster.

Mit den BMWi-Innovationsgutscheinen werden externe Beratungsleistungen in kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks gefördert.

Das Beratungsmodell von go-Inno –von der Potenzialanalyse bis zur Marktreife der Innovation

Mit go-Inno werden externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen gefördert. Leistungen dürfen nur durch autorisierte Beratungsunternehmen erbracht werden. Die Innovationsagentur evermind wurde vom BMWi für das Programm go-Inno autorisiert.

Leistungsstufe 1: Potenzialanalyse
  • Stärken-Schwächen-Profil des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Innovationsprojekt
  • Vorprüfung der Marktfähigkeit des Innovationsvorhabens
  • voraussichtlichen Kapazitätsbedarf bei Erstellung eines Realisierungskonzeptes
  • Finanzierungsplan aufstellen, öffentliche Förderprogramme einbeziehen
  • Abschätzung der Erfolgsaussichten
Leistungsstufe 2: Realisierungskonzept und/oder Projektmanagement

Nach einer Potenzialanalyse können sich Vertiefungsberatungen anschließen. Sind dem Beratungsunternehmen das zu beratende Unternehmen und das geplante Innovationsvorhaben bereits bekannt, so können die Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes und / oder das Projektmanagement ohne vorherige Durchführung einer Potenzialanalyse erfolgen.

Das Realisierungskonzept
  • Technologiebewertung auf der Grundlage von Markteinschätzungen und Marktanalysen
  • Ermittlung eines geeigneten externen Technologiegebers,
  • Erarbeitung des Realisierungskonzeptes
  • Kooperationsanbahnung zwischen zu beratendem Unternehmen und gegebenenfalls externem Technologiegeber
  • Einbeziehung öffentlicher Förderprogramme zur Finanzierung des Innovationsvorhabens
  • Begleitung des Unternehmens bei erforderlichen Gesprächen insbesondere mit Banken oder Venture-Capital-Gesellschaften
Das Projektmanagement
  • Kooperationsmanagement zwischen externen Technologiegebern und dem Unternehmen
  • externes Management der Projektdurchführung
  • administrative Serviceleistungen (Projektcontrolling)
  • Bewertung der Ergebnisse des Innovationsprojektes und Schlussfolgerungen

Bei Interesse an einer Beratung können Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren.

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2. Projektfinanzierung organisieren 2.3 Förderung Forschung

Innovationsnetzwerke (IGP)

Mit dem seit dem 7. September 2020 neu aufgelegtem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) bietet das BMWi eine neue Möglichkeit zur Innovationsförderung von marktnahen nichttechnische Innovationen.

Dies ist eine optimale Ergänzung zu dem bestehenden ZIM Programm, da in diesem Programm speziell Ideen und Produkte für Geschäftsprozessinnovationen gefördert werden sollen. Dies kann z.B. eine Digitalisierung einer Prozesskette sein oder eine innovative Idee die nur durch Einsatz von digitaler Vernetzung möglich ist.

Mit dem IGP möchte der Fördermittelgeber vor allem junge, kleine und mittelständische Unternehmen erreichen und ihre vielfältigen klugen unternehmerischen Ideen, die unsere Wirtschaft voranbringen, unterstützen.

Das Förderprogramm unterstützt Machbarkeitsstudien bis hin zu konkreten Umsetzungs- und Netzwerkaktivitäten.
Mehr erfahren unter  https://www.bmwi.de

Bei Interesse an einer Beratung zum IGP Programm können Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren.

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1. Innovationspotentiale identifizieren

Förderfähigkeit prüfen

Die Prüfung der Förderfähigkeit ist vor Beginn der Beratung notwendig, da die meisten der Förderprogramme des Bundes sowie der Länder KMU adressieren. Die Definition von KMUs wird meist über die KMU Richtlinie der EU vorgenommen. Es gibt jedoch auch spezielle Programme, wie z.B.    go-digital oder go-Inno die eigene KMU Definitionen beinhalten. Für die Analyse benötigen wir:

  • den Umsatz p.a.
  • die Bilanzsumme p.a.
  • die Anzahl der Mitarbeiter (VZÄ-Vollzeitäquivalente) des vergangenen Geschäftsjahres.
  • Für die Betrachtung spielen weiterhin die Beteiligungen an Ihrem Unternehmen (Partner- und/oder Verbund-Unternehmen) eine Rolle. Die Werte dieser Firmen werden prozentual oder voll bei der Bewertung mit angerechnet.
  • Weiterhin ist die De-Minimis Grenze für die meisten Förderprogramme relevant. Innerhalb der letzten drei Kalenderjahre darf Ihr Unternehmen maximal 200.000 EUR Zuschuss aus allen Programmen erhalten haben.
  • Ein weiterer Punkt ist die Beratereigenschaft Ihres Unternehmens. Ist Ihre Firma überwiegend in der Beratung tätig, schließt das die Inanspruchnahme einige Programme aus.

Darüber hinaus darf Ihr Unternehmen sich nicht in Schwierigkeiten befinden, laut der EU Definition. Teilweise gibt es noch Branchenausschlüsse in einzelnen Programmen.



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2. Projektfinanzierung organisieren 2.4 Förderung Neu- und Ausgründungen

BAFA Beratung

Als Innovationsagentur bieten wir Ihnen auf Wunsch auch eine Förderung unserer eigenen Beratungsleistungen an. Dazu eignet sich das Förderprogramm der BAFA für die Innovationsberatung und die evermind hat offiziell gelistete Berater bei der BAFA.

Wie leicht Sie das Programm BAFA nutzen können,  erklärt Ihnen Gerd Neudert im Video: https://www.youtube.com/watch?v=5INvJTJPhvQ

Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden: allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Dazu gehören auch die Identifikation möglicher Fördermittel und Zuschüsse.

Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen. Die Beratungstage müssen nicht aufeinanderfolgen. Die Berichterstellung sowie die Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen.

Diese Begrenzung gilt nicht für Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Hier kann die Maßnahme über den gesamten Förderzeitraum (maximal 6 Monate) durchgeführt und abgerechnet werden.

Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) pro Beratungsschwerpunkt mehrere Anträge auf Förderung stellen. Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert werden.

Die genaue Förderhöhe für Ihr Unternehmen finden Sie auf der Website der BAFA: www.bafa.de

Bei Interesse an einer Beratung können Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren.