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1. Innovationsforum „Trendwende im ländlichen Raum dank autonomer Logistik?“

Am 3. März 2021 findet eine Onlineveranstaltung unseres ZIM-Netzwerkes „Autonome Logistik im ländlichen Raum“(AuLoRa) das Innovationsforum „Trendwende im ländlichen Raum dank autonomer Logistik? – Vision, Technologien und Projektansätze“ statt.

Im Rahmen dieser halbtägigen Veranstaltung stellt das Netzwerk die Vision einer autonomen Logistik im ländlichen Raum vor, präsentiert ausgewählte Fachthemen und konkrete Projektansätze und lädt zur gemeinsamen Diskussion ein. Die Veranstaltung richtet sich an innovative Firmen, Logistikdienstleister und Kommunen. Die Teilnahme ist zwar kostenlos, die Zahl der Plätze ist allerdings begrenzt.

Das Programm des Innovationsforums und die Anmeldung befinden sich auf https://www.autonome-logistik.land/programm/

Das Netzwerk AuLoRa hat am 1. April 2020 seine Arbeit aufgenommen und besteht aktuell aus 17 Partnern und wurde durch die evermind geführt. Es werden neuartige Logistikkonzepte und technische Lösungen entwickelt, um mit Hilfe neuartiger, autonomer Transportfahrzeuge Warenströme bedarfsgerecht, kostengünstig und umweltfreundlich zu transportieren. Das Netzwerk hat aktuell Interesse weitere Kooperationspartner und Unterstützer zu gewinnen.

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Projekt CaraCharge – innovative Laststeuerung für Ladesäulen

Die Integration von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge in technische Infrastrukturen ist ein lange unterschätztes Thema in Zusammenhang mit der E-Mobilität. Das ZIM-Netzwerk Ladeinfrastrukturen der evermind initiierte mehrere Forschungsprojekte dazu. Eines ist CaraCharge. Im gemeinsamen Projekt CaraCharge entwickeln CARALUX LED- und Neonlichttechnik GmbH, das Institut für Angewandte Informatik e. V. an der Universität Leipzig (InfAI) sowie die Batix Software GmbH ein Blockchain-basiertes Laststeuerungsmodul für Ladesäulen.

Die Batix Software GmbH als Hersteller eines Anwendungsframeworks und individueller Softwarelösungen für den Mittelstand entwickelte im Projekt eine Blockchain-Komponente zur Verarbeitung und Speicherung von Transaktionsdaten der Ladetechnik. Die Blockchain stellt hierbei eine zentrale Komponente der Datenhaltung und Datensicherheit dar. Sie enthält unveränderliche Stände der errechneten und angewendeten Ladekurven im Mesh-Netzwerk, transportiert über die Mesh-Netzwerkkomponente Steuerungsinformationen, Lastdaten, sie regelt Berechtigungen im Mesh-Netzwerk, kann gesicherte Auskunft über abrechnungsrelevante Strom-Entnahmen geben und umfasst Logik-Bausteine zur Validierung von neuen Ladekurven, die andere Ladesäulen aus dem Mesh-Netzwerk bereitstellen.

Grafische Simulation eines Blockchain-basierten Ladecontroller-Mesh-Netzwerkes

Abbildung 1 Grafische Simulation eines Blockchain-basierten Ladecontroller-Mesh-Netzwerkes

Die Blockchain-Komponente bildet somit die Basis für einen Mesh-Betrieb von Ladesäulen. Dieser kann potentiell sogar in inhomogenen Umgebungen erfolgen und so disruptive Dienstleistungen ermöglichen.

Batix Blockchain Viewer Explorer mit Caracharge-Daten

Abbildung 3 Batix Blockchain Viewer Explorer mit CaraCharge-Daten

Der Modul-Stack umfasst neben der Blockchain-Komponente noch das Laststeuerungsmodul zur Kommunikation mit dem Fahrzeug sowie dem Treiber für das Mesh-Netzwerk zur Kommunikation der Module untereinander in nicht gemanagten Netzwerken.

Das Blockchain-basierte Laststeuerungsmodul stellt für die beiden Industriepartner eine fortschrittliche technologische Kommunikations- und Energiemanagementplattform für die dezentrale Regelung von Energieverbrauchern dar. Es bildet die Grundlage für innovative Weiterentwicklungen in den Fachbereichen und Nachnutzung in fachfremden Anwendungsfeldern.

Batix stellt die Blockchain-Komponente in seinem Anwendungs-Framework für weitere Projekte zur Verfügung und hat bereits weitere Industrieprojekte – beispielsweise im Bereich der Kommunikation zwischen nicht vertrauenswürdigen Entitäten zur Produktionssteuerung und Austausch von ERP-Daten platzieren können.

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Netzwerk Ladeinfrastrukturen: drei Jahre Forschung

Was ist das Netzwerk Ladeinfrastrukturen?

Das Netzwerk „Integration von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge in technische Infrastrukturen“ ist ein ZIM-Kooperationsnetzwerk, in dem sich kleine und mittelständische Unternehmen gemeinsam mit Forschungseinrichtungen mit Verfahren und Methoden zur Sektor übergreifenden Integration von intelligenten Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge in technischen Infrastrukturen befassen.

Dabei sollten Konzepte entwickelt werden, die die Kosten für den Netzausbau verringern und einen anforderungsgerechten und stabilen Betrieb ermöglichen.

Tatsächlich ist das Thema Elektromobilität hoch komplex. So galt es, sich zu fokussieren und gezielt Themen auszuwählen. Als Handlungsfelder wurden identifiziert und bearbeitet.

  • Umsetzung der technologischen Roadmap, Initiierung von F-E-Projekten, Zusammenstellen von Projektkonsortien
  • Entwicklung von eichrechtskonformen AC-Ladesäulen
  • Integration in das Stromnetz
  • Analyse der Marktchancen, Positionierung im Markt
  • Wissenstransfer zwischen den Netzwerkpartnern

Orientiert an den Handlungsfeldern wie auch den verschiedenen Kompetenzen und Erfahrungen der Netzwerkpartner erfolgte die Konkretisierung technischen Zielstellungen des Netzwerkes. Namentlich sind es gewesen.

  • Technische Lösungen für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, Entwicklung von AC- und DC-Ladesäulen
  • Integration in das Stromnetz, lokales Energiemanagement im Netzstrang
  • Kopplung von Ladeeinrichtungen mit Pufferspeichern
  • Integration in übergeordnete Energiemanagementsysteme (Quartierenergiemanagement)
  • Integration in Abrechnungs- und Managementsysteme
  • Verknüpfung mit Verkehrstelematiksystemen

Neben der Strukturierung des technischen Systems wurden damit begonnen Geschäftsmodelle für Ladeinfrastrukturen zu entwerfen. Dabei wurden folgende Möglichkeiten betrachtet:

  • Abrechnung über einen “Elektromobilitäts-Serviceanbieter”, Einbindung der Ladesäule in ein beliebiges Backend
  • lokale Integration in ein Parkhaussystem
  • Koppelung mit dem Kassensystem eines Kunden
  • Isoliertes Ladesäulensystem einer Firma ohne Anbindung an das Internet
  • Kombination mit der Direct-Payment-Funktion von Hubject oder eine direkte Bezahllösung über Paypal (beides ist in Zukunft denkbar, momentan aber nicht wirtschaftlich umsetzbar)

Nach drei Jahren endete am 31.12.2020 die Förderung dieses Netzwerkes durch das BMWi. Damit ist das Projekt jedoch nicht abgeschlossen. Die Partner richten Ihre Aktivitäten nun darauf, die entstandenen Lösungen und Services erfolgreich zu vermarkten und weiter zu entwickeln.

Mehr erfahren auf  https://www.ladeinfrastrukturen-netzwerk.de

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2020 ITEA Award of Excellence für EU-Projekt Flex4Apps

evermind war als Projektpartner im EU-Verbundprojekt „Flex4Apps“ tätig und das Projekt erhielt 2020 den ITEA Award of Excellence.
Till S. Witt, Project Manager Flex4Apps und Nick Boucart, Sirris mit dem ITEA Award Zertifikat

Till S. Witt und Nick Boucart, Project Managers Flex4Apps
mit dem ITEA Award Zertifikat

In Flex4Apps befassten wir uns mit einer Plattform für Anwendungs- und Infrastruktur-Flexibilität in Cyber-Physical Systems. Gemeinsam mit Datastories International, Fraunhofer, Genode Labs GmbH, HiConnect, Inventive Designers, NXP SemiConductors, SIRRIS, Survey Anyplace und T-Systems Multimedia Solutions wurde von 2016 bis 2019 erfolgreich im ITEA-Verbundprojekt geforscht und gearbeitet.

Die Konvergenz von Cloud-, Kommunikations- und IoT-Infrastruktur sowie der Trend zu virtuellen Anwendungen (z.B. Migration von Software in die Cloud) stellen Anwendungsentwickler und Infrastrukturanbieter vor neue Herausforderungen. Die resultierenden Systeme sind vielschichtig und bestehen aus dynamischen Ressourcen, durch die mögliche Probleme verdeckt werden. Dies schafft die Anforderung an flexible Monitoring- und Optimierungsmethoden. Das Flex4Apps-Projekt befasst sich mit den Herausforderungen der Überwachung und Optimierung großer, verteilter, cyberphysikalischer Systeme.

Im Rahmen des Projektes wurden drei unterschiedliche use-cases betrachtet:

* Überwachung großer heterogener Infrastrukturen
* datengesteuertes Produkt- und Wachstumsmanagement für saas
* Datenanalytik als Katalysator für optimierte und automatisierte Prozesse in verteilten CPS 

Mehr zum Projekt nachlesen unter: https://itea3.org

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Corona – Auswirkungen für das Geschäft besser bewältigen mit go-digital

Erneut stehen viele Unternehmen vor der Herausforderung, Geschäftsprozesse zu digitalisieren. Mit dem Förderprogramm go-digital gelingt es leichter. Autorisierte Unternehmen wie evermind setzen Digitalisierungsvorhaben professionell und schnell um. Obendrein schießt der Bund bis zu 50% des Budgets zu.

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2.1 Förderung Wirtschaft allgemein

Personalförderung

Die Förderung von Personal ist ein zentrales Anliegen diverser Förderprogramme. Hauptsächlich wird die Neueinstellung von Personal in innovativen Bereichen gefördert. Es gibt aber auch Programme auf Ebene der Bundesländer, die bestehendes Personal fördern. Auf Bundesebene bietet das GRW Programm eine zusätzliche Möglichkeit neben der Förderung von Investitionen auch Personal beliebiger Qualifikation zu unterstützen. Dazu ist eine Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte Voraussetzung. Die Agentur für Arbeit fördert außerdem seit mehreren Jahren mit dem Eingliederungszuschuss (EGZ) die Einstellung von Mitarbeitern mit noch nicht ausreichender Qualifikation währen der Einarbeitung.

Bei Interesse an einer Beratung können Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren.

 

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2.1 Förderung Wirtschaft allgemein

Investitionsförderung (GRW)

Mit der „GRW“-Förderung unterstützen Bund und Länder Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismus) sowie von Forschungseinrichtungen, die dauerhaft Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze schaffen oder diese sichern.

Mit der Förderung sollen Investitionsanreize gegeben werden, um die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken.

Außerdem werden Unternehmen bei der Investition in digitale Produktions- und Arbeitsprozesse sowie exportorientierte Unternehmen unterstützt und damit im Wettbewerb gestärkt.

Wer wird gefördert

Antragsberechtigt für die Förderung sind:

  • kleine, mittlere und große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte (Branchenausschlüsse beachten!) sowie gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
  • Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten und Unternehmen deren Gesellschafter zu mehr als 50 % Banken, Versicherungen, Bund, Land oder Kommunen sind.

Was wird gefördert

Förderfähige Investitionsvorhaben bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind:

  • Errichtungsinvestitionen
  • Erweiterungsinvestitionen
  • Diversifizierung der Produktion in vorher nicht hergestellter Produkte
  • Grundlegende Änderung des Produktionsprozesses
  • Erwerb von unmittelbar mit der Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, sofern die Betriebsstätte geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre.

Bei großen Unternehmen:

  • Errichtungsinvestition
  • Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte
  • Erwerb von unmittelbar mit der Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, sofern die Betriebsstätte geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre.
  • Erstinvestition zur Diversifizierung durch Hinzunahme neuer Produkte oder neuer Prozessinnovationen

Folgende Fakten müssen gegeben sein:

  • es müssen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder bestehende gesichert werden
  • Sitz/Betriebsstätte des Unternehmens in Deutschland
  • Primäreffekt (auf Dauer nicht unwesentliche Erhöhung des Gesamteinkommens eines Wirtschaftsraums)
  • Erfüllen des Arbeitsplatzkriteriums (mind. 10 % mehr Dauerarbeitsplätze nach Abschluss des Investitionsvorhabens) oder Erfüllen des Abschreibungskriteriums (Investitionsbetrag übersteigt mind. 50 % der durchschnittlichen Abschreibung der letzten drei Jahre)
  • Bei Errichtungsinvestitionen oder dem Erwerb einer stillgelegten/von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte gelten Abschreibungs- und Beschäftigtenkriterium als erfüllt.
  • mind. 25 % subventionsfreier Eigenbeitrag zur Finanzierung (bei mind. 10 % Eigenmitteln)
  • Bindung von fünf Jahren nach Abschluss des Vorhabens an Arbeitsplatzziele und Verbleib der geförderten Wirtschaftsgüter
  • Durchfinanzierungsbestätigung der Hausbank

Förderfähig sind (sachkapitalbezogen oder lohnkostenbezogen):

  • die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des zum Vorhaben zählenden Sachanlagevermögens und Wirtschaftsgüter
  • Anschaffungskosten von immateriellen Wirtschaftsgütern, soweit diese aktiviert werden und abschreibungsfähig sind; bei großen Unternehmen nur bis zu einer Höhe von 50 %
  • gemietete oder geleaste Wirtschaftsgüter, wenn sie beim Leasingnehmer aktiviert werden
  • im Falle einer Übernahme die Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens bis zur Höhe des Marktpreises
  • Lohnkosten, die für neu eingestellte Personen (Dauerarbeitsplatz) während eines Zeitraums von zwei Jahren anfallen.
    Es gelten besondere Kriterien -> Jahresbruttolohnsumme mind. 35.000 € (einschl. Arbeitgeberanteil gesetzlicher Sozialabgaben) ausgehend von einer Vollzeitstelle, förderfähige Jahresbruttolohnsumme max. 70.000 €; Arbeitsplätze müssen entweder mit überdurchschnittliche Qualifikationsanforderung, hohe Wertschöpfung haben oder in einem Bereich mit besonders hohem techn. Innovationspotenzial sein.

Nicht gefördert werden:

  • Grundstückerwerbskosten
  • Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen
  • Anschaffungskosten für Fahrzeuge
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter (Ausnahme bei Bedrohung durch eine Stilllegung oder KMU in der Gründungsphase)
  • geringwertige Wirtschaftsgüter, wenn sie im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden
  • Investitionen in nicht betriebsnotwendige Einrichtungen (z. B. Betriebswohnungen)
  • Bauzeitzinsen
  • gemietete und geleaste Wirtschaftsgüter, sofern kein Kauf beabsichtigt ist
  • Wirtschaftsgüter mit Sale-and-Rent-back-Vertrag oder Sale-and-lease-back-Vertrag
  • Investitionen in Energieerzeugungslangen, für die ein Vergütungsanspruch besteht

Art, Umfang und Höhe

Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben gewährt. Dabei kann zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnausgabenbezogenen Zuschuss gewählt werden.

Die Zuschusshöhe ist für jedes Bundesland verschieden. Bitte entnehmen Sie nachfolgender Tabelle die maximale Förderung für Ihr Bundesland:

  • Bayern: 45%
  • Berlin: 30%
  • Brandenburg: 45%
  • Bremen: 30%
  • Hessen: 35%
  • Mecklenburg Vorpommern: 45%
  • Niedersachsen: 35%
  • Nordrhein Westfalen: 35%
  • Rheinland Pfalz: 35%
  • Saarland: 30%
  • Sachsen Anhalt: 40%
  • Sachsen: 45%
  • Thüringen: 40%
  • Schleswig-Holstein: 35%

Nicht nur die Zuschusshöhe, sondern auch einzelne Förderaspekte weichen von Bundesland zu Bundesland ab. Daher helfen wir Ihnen gern weiter, ob Ihr Projekt/Vorhaben förderfähig ist.

Bei Interesse an einer Beratung können Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren.

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„Letzter“ Aufruf – Förderung durch die SAB beantragen

Die aktuelle Förderperiode des Freistaates Sachsen endet am 31.12.2020. Wann und wie die Fortsetzung der Förderung erfolgt, ist gegenwärtig ungewiss. Nutzen Sie Ihre Chance noch 2020. Unterstützung gibt es bei unserer Innovationsagentur. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit uns.